Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 60.08 "Im alten Garten"
- Sachstandsbericht Grünland-Biotope
- Planungsvarianten
Vorlage
0083/2019
Aktenzeichen
610-13/60.08/01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro sind Ausgleichsmöglichkeiten für die Eingriffe in die Grünlandbiotope sowie mögliche Planungsalternativen im Bebauungsplan zu prüfen.


Sachverhalt:

Im Zuge der Offenlage sind Hinweise auf Grünlandflächen eingegangen, die durch rheinland-pfälzisches Naturschutzrecht als Biotop im Sinne des Bundesrechts gelten. Daraufhin wurden auf der Basis einer erst 2018 veröffentlichten Kartieranleitung für Biotope die im Plangebiet vorhandenen Grünlandflächen erneut untersucht. Diese Nachkartierung ergab, dass im Geltungsbereich drei nach neuerem Landesrecht als Biotop zu klassifizierende Glatthaferwiesen mit einer Gesamtgröße von 9.193 m² liegen (vgl. Abbildung 1) und diese einen Erhaltungszustand mit mittlerer Wertigkeit aufweisen.

 

Nach weiteren Analysen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt, dass Eingriffe in diese Biotopflächen zugelassen werden können, wenn an anderer Stelle in der Umgebung in mindestens 1,5-fachem Umfang neue gleichartige Biotopflächen geschaffen werden. Gutachterlich ist nachzuweisen, dass die Biotopflächen an den neuen Stellen auf Dauer bestehen können.

 

Durch eine Umplanung der Baulandflächen könnte der Eingriff im Plangebiet selbst minimiert werden. Bereits mit dem Verzicht auf eine kleinere überbaubare Fläche im Norden des Plangebietes könnte das in Abbildung 1als „Biotop 1“ benannte Grünland im Umfang von 827 m² erhalten bleiben.

 

Inwieweit sich die im Plangebiet befindlichen Grünlandflächen durch geeignete Maßnahmen aufgewertet und damit als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden können, ist im Weiteren zu prüfen.

 

Weiterer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.

 

 

Abbildung 1: Grünland-Biotope (grün umrandet)