Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 20.16 "Lange Fuhr" - 2. Änderung
- Auswertung der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Vorlage
0112/2020
Aktenzeichen
610-13/20.16/02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

  1. die eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage zu bewerten und unter- sowie gegeneinander abzuwägen,
  2. den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß der Anlage nachrichtlich zu ergänzen und nach flurbereinigungsrechtlicher Aufhebung der Zweckbestimmung des Flurstücks 96/4 die so ergänzte Fassung als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Im Juni 2018 haben sich rund 110 Kripper Bürger, die überwiegend im Neubaugebiet „Lange Fuhr“ wohnen, in einer Unterschriftenliste für eine Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen. Ziel der Petition ist es, ein bislang als Wirtschaftsweg festgesetztes Wegestück in südwestlicher Verlängerung der Breslauer Straße als Rad- und Fußweg festzusetzen.

 

Die Petition wird damit begründet, dass immer wieder Fahrzeuge verkehrswidrig und mit z.T. hoher Geschwindigkeit dieses etwa 30 m lange Wegestück benutzen, obwohl es mit dem Verkehrszeichen 240 als Rad- und Gehweg beschildert ist. Mit dieser rücksichtslosen Fahrweise würden oftmals spielende Kinder, aber auch Fußgänger und Radfahrer gefährdet.

 

Der Stadtrat hat nach den vorangegangenen Beratungen im Ortsbeirat Kripp sowie im zuständigen Fachausschuss am 08.10.2018 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Aufgrund einer rechtlich vergleichbaren Sachlage wurde auch ein von der Straße „Lange Fuhr“ nach Norden abzweigender Wegeabschnitt in das Verfahren einbezogen.

Dieser Einleitungsbeschluss wurde am 07.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil sowie der Begründung, wurden in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 07.02.2020 offengelegt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte ortsüblich im Amtsblatt am 18.12.2019 mit dem Hinweis, dass während dieser Zeit zu der Planung eigene Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden können. In der Bekanntmachung wurde u.a. darauf hingewiesen, dass verspätet eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Planung unberücksichtigt bleiben können.

Sämtliche Unterlagen standen während der Offenlage auf der Internetseite der Stadt Remagen als Pdf-Datei im Originalformat zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

Die von der Planung betroffenen Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.12.2019 auf die Offenlage und die Möglichkeit hingewiesen, bis zum 07.02.2020 eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

 

Die Stellungnahmen von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange, deren Wertung sowie die Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

 

Bürger haben sich im Rahmen der Offenlage nicht am Verfahren beteiligt.

 

 

Vorgeschlagen wird, die vorgetragenen Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, der PLEdoc GmbH sowie der Energienetze Mittelrhein GmbH durch Ergänzung der nicht normativen Hinweise bzw. durch nachrichtliche Ergänzung der Planzeichnung zu berücksichtigen. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird das Flurstück 99/23 betreffend zur Kenntnis genommen, die Anregungen das Flurstück 96/4 betreffend hingegen werden im Rahmen der Abwägung gegenüber den ursprünglichen Planungszielen zurückgestellt.

Vor einem Satzungsbeschluss des Stadtrates ist die Änderung der Zweckbestimmungen der beiden Wirtschaftswege im Rahmen einer Satzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan, dort „Kapitel D - Kosten“, verwiesen.