Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.01.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
Punkt 1 |
– Vertragsangelegenheiten |
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Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses vom 14.10.2019 soll der Mietvertrag mit der DFMG ohne verpflichtende Regelung zur Untervermietung an Dritte abgeschlossen werden.
mehrheitlich beschlossen
Nein 5 Enthaltung 1
Prof. Dr. Frank Bliss erinnert an das Ziel der Bundesregierung, in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung zu garantieren, so dass es einen Appell an die Anbieter gab, die Mobilfunkmasten gemeinsam zu nutzen. Daher solle jede Kommune diesen Aufruf unterstützen.