Betreff
Förderung des öffentlichen Büchereiwesens; Gebührenfreiheit im Rahmen der Onleihe
Vorlage
0126/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit dem 01.06.2019 beteiligen sich die öffentlichen Büchereien im Stadtgebiet Remagen an der sogenannten Onleihe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 beschlossen, die einmaligen Kosten für den Beitritt zur Onleihe in Höhe von 5.185 € zu übernehmen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass das Nutzungsentgelt für die Onleihe im ersten Jahr ebenfalls von der Stadt getragen wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.400 €.

 

In den ersten 7 Monaten wurde die Onleihe im Stadtgebiet von 104 Lesern genutzt, die sich insgesamt 2.518 Medien ausgeliehen haben. 60 Prozent der Leser sind in der EÖB in Remagen registriert, die übrigen Leser verteilen sich wie folgt: 17 Prozent EÖB Oberwinter, 12 Prozent KÖB Unkelbach und 11 Prozent KÖB Kripp.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2019 29.022 Medien in den Büchereien des Stadtgebiets entliehen. Der prozentuale Anteil der Onleihe betrug dabei 8,68 Prozent. Zum Jahresende waren 1.083 aktive Leser registriert.

 

Seitens der Büchereien wird nun angefragt, ob die Stadt Remagen die Nutzungsentgelte für die Onleihe auch nach dem ersten Jahr übernimmt. Die Kosten belaufen sich im zweiten Jahr auf etwa 3.500 € und im dritten Jahr auf 3.600 €.

 

Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 3.100 Euro zur Verfügung.