Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beschließt die erläuterte Prioritätenliste.
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des
Stadtrates vom 08.06.2020 sollen bis zu einer endgültigen Satzungsänderung zu
den Straßenausbaubeiträgen zunächst alle Gemeindestraßen, die die aus der
Rechtsprechung entwickelten Kriterien (einheitliche Oberfläche, Entwässerung,
Beleuchtung) nicht erfüllen, hergestellt werden. Hierzu soll eine
Prioritätenliste erstellt werden.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte im nächsten Jahr der Ligusterweg
geplant und ausgeführt werden. Die geplante Anlage ist derzeit noch nicht
vorhanden. Durch die Herstellung können 13 neue Grundstücke erschlossen und so
den vielen Interessierten im Stadtgebiet die Möglichkeit gegeben werden, ein
Baugrundstück zu erwerben.
In den kommenden Jahren sollen dann zunächst die Straßen erstmalig hergestellt
werden, die eine beidseitige Bebauung aufweisen und dementsprechend viele
Anliegergrundstücke erschließen (z.B. Elligstraße, Sandweg, Im Klosterfeld).
Im Anschluss sollen
Straßen mit einseitiger Bebauung wie beispielsweise „Am Werther Berg“ oder „Am
Sümpborn“ oder mit besonderer topographischer Situation wie z.B. der Hohlweg
„Steinkaul“ folgen.
Danach könnten
Straßen, die nur sehr wenige Grundstücke erschließen (z.B. Blankertshohl, Am
Friedrichsberg) hergestellt werden.
Straßenabschnitte
wie z.B. der Stichweg, der nur zur Erschließung des Grundstücks Wässigertal 25
dient, würden dann folgen.
Auf die Anlage wird
verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige
Haushaltsmittel 2021.