Betreff
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Vorlage
0230/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt aufgrund des Antrages für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 24, Flurstück 382/206 eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen.


Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Remagen, Im Herresberger Tal, Flur 24, Flurstück 382/206 hatte in 2019 einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für sein Grundstück gestellt. Der Antrag wurde im Werkausschuss am 07.05.19 behandelt und zurückgestellt mit der Prüfung ob für dieses Anwesen eine alte Baugenehmigung vorliegt.

 

Mitte Mai 2019 wurde der Antrag auf Befreiung vom Eigentümer zurückgezogen und am 18.06.20 neu gestellt.

 

Die Überprüfung beim Bauamt hat ergeben, dass für das alte Gärtnerhaus des Hauses Herresberg eine Baugenehmigung aus 1887 vorliegt und somit Bestandsschutz besteht.

Es ist geplant ein Brunnen nieder zu bringen, der zur Brauchwasserversorgung des Wochenendhauses genutzt werden soll. Die Entnahmemenge liegt jährlich bei ca. 10 - 15 m³. Eine Abwassergrube ist vorhanden.

 

Eine öffentliche Wasserversorgung über einen ca. 660 m langen Hausanschluss mit Druckerhöhungsanlage, stellt unter Berücksichtigung des Gemeinwohl eine unzumutbare Härte dar.

 

Dem Antrag kann gemäß § 7 der "Allgemeinen Wasserversorgungssatzung" der Stadt Remagen entsprochen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

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