Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung einer Städtebauförderung für den Bereich Innenstadt/historisches Dreieck.
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund
des gemeinsamen Antrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden zur Aufnahme des niedergermanischen
Limes in die Welterbeliste der UNESCO ist die Stadtverwaltung Remagen vom
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf ein
Städtebauprogramm des Ministerium des Innern und für Sport aufmerksam gemacht
worden, in dessen Rahmen der Bereich der künftigen Welterbestätte in Remagen
(Innenstadt / historisches Dreieck mit dem römischen Museum, der
Hypokaustanlage und diversen Mauerresten) erhebliche Fördermittel für die
künftige Präsentation der Stätten und des Gesamtbereiches erhalten könnte.
Nach einer ersten Einschätzung des Ministeriums für Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur sind diese Voraussetzungen für die Ziele dieses
Städtebauförderprogramms in Remagen erfüllt.
Nach Programmaufnahme ist ein integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen, welches Grundlage für die Festlegung
des Förderrahmens ist. Dieser liegt in der Regel im mittleren bis gehobenen
einstelligen Millionenbereich. Die Programmlaufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Fördersatzes wird in Abhängigkeit von der kommunalen
Finanzlage festgelegt. In der Regel liegt der Fördersatz zwischen 75% und 90%.
Dies ist bei Vorliegen der Bewerbung zu prüfen. Der Eigenanteil liegt
dementsprechend zwischen 25% und 10%.