Betreff
UNESCO Welterbe; Städtebauförderung
Vorlage
0243/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung einer Städtebauförderung für den Bereich Innenstadt/historisches Dreieck.


Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Antrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden zur Aufnahme des niedergermanischen Limes in die Welterbeliste der UNESCO ist die Stadtverwaltung Remagen vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf ein Städtebauprogramm des Ministerium des Innern und für Sport aufmerksam gemacht worden, in dessen Rahmen der Bereich der künftigen Welterbestätte in Remagen (Innenstadt / historisches Dreieck mit dem römischen Museum, der Hypokaustanlage und diversen Mauerresten) erhebliche Fördermittel für die künftige Präsentation der Stätten und des Gesamtbereiches erhalten könnte.

 

 

Nach einer ersten Einschätzung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sind diese Voraussetzungen für die Ziele dieses Städtebauförderprogramms in Remagen erfüllt.

 

Nach Programmaufnahme ist ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen, welches Grundlage für die Festlegung des Förderrahmens ist. Dieser liegt in der Regel im mittleren bis gehobenen einstelligen Millionenbereich. Die Programmlaufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Höhe des Fördersatzes wird in Abhängigkeit von der kommunalen Finanzlage festgelegt. In der Regel liegt der Fördersatz zwischen 75% und 90%. Dies ist bei Vorliegen der Bewerbung zu prüfen. Der Eigenanteil liegt dementsprechend zwischen 25% und 10%.