Betreff
Grundsatzentscheidung
Vorlage
0283/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 2020 wollten vermehrt Eigentümer eine Brunnenbohrung auf ihrem Grundstück zur Bewässerung der Grünflächen durchführen. Hierzu benötigen die Eigentümer zur Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang. In der letzten Werkausschusssitzung wurde hierüber bereits gesprochen und abgestimmt. Dieses Thema sollte aber in der nächsten Sitzung nochmals behandelt werden. In der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung ist unter
§ 6 Benutzungszwang geregelt, dass alle Benutzer auf den an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücken, ihren gesamten Bedarf an Trink- und Betriebswasser ausschließlich aus der Anschlussleitung zu decken haben. Für eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Bewässerung gibt es keine Regelung.

 

Da die bisherigen Anträge bei einer Jahresmenge zwischen 10 und 15 m³ lagen, führte dies nicht zu einer Beeinträchtigung auf den Wasserpreis für alle Abnehmer. Aus diesem Grund wurde bisher den Anträgen zugestimmt.