Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 10.42 "Sinziger Straße" (10.42/01)
- Aufsplittung der Verfahren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Festsetzung der für den Ausbau der Ortsdurchfahrt erforderliche Verkehrsfläche
von dem restlichen Verfahren abzukoppeln und in einem eigenen
Änderungsverfahren zeitnah durchzuführen. Auf den bisherigen Verfahrensablauf
kann Bezug genommen werden.
Sachverhalt:
Seit geraumer Zeit ist die Stadt Remagen bestrebt, für den Bereich
beiderseits der Ortsdurchfahrt B9 in Remagen zwischen den Einmündungen Am
Schwalbenberg im Süden und der Jahnstraße im Norden einen Bebauungsplan
aufzustellen. Neben der Absicht, diese Gemengelage zwischen Wohnen und
gewerblich-industriell genutzten Flächen städtebaulich neu zu ordnen verfolgt
die Planung insbesondere das Ziel, die Grundlage für einen Ausbau der
Ortsdurchfahrt der B9 zu schaffen.
Bei der bisherigen Bearbeitung hat sich gezeigt, dass insbesondere vor dem
Hintergrund der schalltechnischen Anforderungen eine Aufteilung der
Verfahrensziele in zwei eigenständige Aufstellungsverfahren ratsam erscheint.
Der von Politik und Bürgerschaft gewünschte Ausbau der B9 kann sehr viel schneller
umgesetzt werden, wenn die Grundlagen hierfür in einem eigenen Verfahren
geschaffen werden.
Um das Ziel der eher mittel- bis langfristig angelegten städtebaulichen Ordnung
zu erreichen, sind aufwendige und langwierige Ermittlungen in Bezug auf die schalltechnische
Vorbelastung durchzuführen, die zudem erheblich über den eigentlichen
Geltungsbereich hinausgehen. So sind auch Betriebe mit Sitz In der Wässerscheid
und dem Gewerbegebiet in diese Untersuchungen detailliert einzubeziehen. Allein
um den schalltechnischen Untersuchungsrahmen und -aufwand zur Einholung eines
Honorarangebotes abzustecken, waren erhebliche und zeitintensive Vorarbeiten
erforderlich.