Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 10.42 "Sinziger Straße" (10.42/01)
- Aufsplittung der Verfahren
Vorlage
0290/2020
Aktenzeichen
610-13/10.42/01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Festsetzung der für den Ausbau der Ortsdurchfahrt erforderliche Verkehrsfläche von dem restlichen Verfahren abzukoppeln und in einem eigenen Änderungsverfahren zeitnah durchzuführen. Auf den bisherigen Verfahrensablauf kann Bezug genommen werden.

 


Sachverhalt:

 

Seit geraumer Zeit ist die Stadt Remagen bestrebt, für den Bereich beiderseits der Ortsdurchfahrt B9 in Remagen zwischen den Einmündungen Am Schwalbenberg im Süden und der Jahnstraße im Norden einen Bebauungsplan aufzustellen. Neben der Absicht, diese Gemengelage zwischen Wohnen und gewerblich-industriell genutzten Flächen städtebaulich neu zu ordnen verfolgt die Planung insbesondere das Ziel, die Grundlage für einen Ausbau der Ortsdurchfahrt der B9 zu schaffen.

Bei der bisherigen Bearbeitung hat sich gezeigt, dass insbesondere vor dem Hintergrund der schalltechnischen Anforderungen eine Aufteilung der Verfahrensziele in zwei eigenständige Aufstellungsverfahren ratsam erscheint. Der von Politik und Bürgerschaft gewünschte Ausbau der B9 kann sehr viel schneller umgesetzt werden, wenn die Grundlagen hierfür in einem eigenen Verfahren geschaffen werden.
Um das Ziel der eher mittel- bis langfristig angelegten städtebaulichen Ordnung zu erreichen, sind aufwendige und langwierige Ermittlungen in Bezug auf die schalltechnische Vorbelastung durchzuführen, die zudem erheblich über den eigentlichen Geltungsbereich hinausgehen. So sind auch Betriebe mit Sitz In der Wässerscheid und dem Gewerbegebiet in diese Untersuchungen detailliert einzubeziehen. Allein um den schalltechnischen Untersuchungsrahmen und -aufwand zur Einholung eines Honorarangebotes abzustecken, waren erhebliche und zeitintensive Vorarbeiten erforderlich.