Betreff
Genehmigung der Jahresrechnung 2019; Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten; Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses
Vorlage
0291/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

08.11.2020 beigefügt.

 

Zu der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

1. Verwaltungssteuerung (11110)

 

Im Haushaltsplan können in angemessener Höhe Verfügungsmittel des Bürgermeisters veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; sie sind nicht deckungsfähig und nicht übertragbar.

 

Verfügungsmittel dürfen nur für dienstliche Zwecke des Bürgermeisters, für die keine zweckbezogenen Mittel veranschlagt sind, vorgesehen und verwendet werden. Der Bürgermeister entscheidet alleine, wofür und in welcher Höhe er die Mittel verausgabt.

 

 

2. Personalverwaltung (11200)

 

Die Personalverwaltung räumt der persönlichen und fachbezogenen Entwicklung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Remagen eine hohe Priorität ein. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen hierbei die entscheidende Schlüsselfunktion. Die Aufwendungen für die Aus- und Fortbildungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden daher im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gesteigert. Während sich die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 noch auf einen Betrag in Höhe von 31.054,49 EUR beliefen, weist der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2020 bereits Aufwendungen in Höhe von 52.800,00 EUR aus. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um 70 Prozent.

 

Die für die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Ausgaben müssen bedarfsgerecht und zielorientiert und wirtschaftlich eingesetzt werden. Effektive und wirksame Bildungsarbeit setzt immer voraus, den Bildungsbedarf in der Verwaltung zu ermitteln, indem aktuelle und künftige Anforderungen den aktuellen und künftig notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen gegenüberstellt werden. Die Bildungsbedarfsanalyse ist ein unverzichtbarer Schritt für erfolgreiches Bildungsmanagement. Die Auswertung zahlreicher Mitarbeitergespräche ergab, dass die Mitarbeiterqualifizierung insbesondere im speziellen und fachlichen Bereich deutlich gesteigert werden musste und auch zukünftig noch Ausbaubedarf in der einzelnen Mitarbeiterförderung bestehen wird. Defizite und zu geringe Investitionen und ein darauf bezogenes Wissensmanagement in früheren Jahren machen Anpassungen nötig.  Die geforderte fachliche Qualität des Einzelnen kann bei der Vielzahl der maßgeblichen speziellen Disziplinen nur im Wege einer schwerpunktmäßig individuellen Schulung erreicht werden. Bildungsangebote, die zu sehr in die Breite gehen und einen generellen Ansatz verfolgen, liefen bei der gegenwärtig besonders geforderten fachlichen Entwicklung daher ins Leere. Wenn der Bildungsbedarf derzeit also sehr stark noch am Einzelnen orientiert sein muss, so ist diese Erkenntnis ein unverzichtbarer Schritt für erfolgreiches Bildungsmanagement. Wird er übersprungen und weicht der Fokus zu stark von den individuellen Bedürfnissen ab, kann es vorkommen, dass erhebliche Ressourcen in die Entwicklung und Durchführung einer Bildungsmaßnahme fließen, die aber dann an den Bedürfnissen der Verwaltung vorbeigeht.

 

Der Schwerpunkt muss daher auch mittelfristig noch in der individuellen Entwicklung liegen. Der individuelle Bedarf und der Einzelfall werden daher mindestens in naher Zukunft noch in der übergeordneten Strategie beachtet werden müssen, weil hier auf Defizite reagiert werden muss. Daneben kann auch weiterhin auf gruppenbasierte Ansätze wie Seminare oder Workshops abgezielt werden oder auf technikunterstützte Lernformen (E-Learning oder Blended Learning) zurückgegriffen werden.

 

Im Folgejahr werden die Ausgaben im Aus- und Fortbildungssektor steigen. Sinnvolle, also notwendige und nützliche Bildungsangebote, werden in Anspruch genommen. In den transparenten Prozess werden selbstverständlich die Bedürfnisse aller Beschäftigten einbezogen. Der Bildungskreislauf ist ein Prozess, der sämtliche Interessen, Gesichtspunkte und Akteure berücksichtigen muss. Vom Bildungsbedarf über die Findung und Durchführung geeigneter Maßnahmen, hin zu einem Transfer im beruflichen Alltag und einer Evaluation. Dieser Prozess muss nachvollziehbar und transparent sein. Da der Fokus in der Bedarfsanalyse derzeit, wie beschrieben, noch stark individuell geprägt ist, ist der Zuschnitt innerhalb des Konzepts auch weniger auf Schulungen für alle Beschäftigten ausgerichtet. Dies wird sich dynamisch ändern, sobald der Bedarf Anpassungen nötig macht.

 

 

3. Bauhof (11430)

 

Der Kastenwagen wurde bereits vor Jahren seitens des Bauhofs außer Dienst gestellt und diente zuletzt nur noch den städtischen Hausmeistern als Transportfahrzeug.

 

Reparaturen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug wurden zuletzt nur noch durch den Bauhof selbst durchgeführt.

 

Beim Verkauf hatte das Fahrzeug nur noch Schrottwert. Der TÜV war abgelaufen, die Elektronik defekt, der Boden durchgerostet, die Sitze und Gurte defekt, nicht mehr abschließbar usw. In der städtischen Bilanz wurde der Kastenwagen mit dem Restbuchwert von 1,00 EUR geführt.

 

 

4. Technikunterstützte Informationsverarbeitung (11440)

 

Der Versandhandel Amazon bietet eine einzigartige Produktvielfalt und meistens auch den günstigsten Preis.

 

Gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, sind wir dazu verpflichtet den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen. Hierbei sind das Lieferland und der Anbieter unerheblich.

 

 

5. Gebäudeverwaltung Rathaus (11490)

 

Der bereits vorhandene Türdurchbruch wurde seitens des Bauhofs wieder geöffnet. Die montierte Schallschutztüre dient als zweiter Rettungsweg und war somit dringend erforderlich.

 

 

6. Grundschule Remagen (21110)

 

Die erste Bestellung des Kletternetzes war falsch (4.057,36 EUR), es war nur der untere Teil der Pyramide bestellt. Der Preis für die komplette Pyramide betrug 10.344,84 EUR.

 

Das Kletternetz musste aufgrund von Spezialwerkzeug durch eine Fachfirma getauscht werden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.844,50 EUR.

Zusätzlich sind noch Kosten für einen Kran und den Bauhof selbst entstanden.

 

Das falsch bestellte Netz wurde zurückgegeben. Der Rechnungsbetrag wurde bis auf die Frachtkosten in Höhe von 132,74 EUR zurückerstattet.

 

Das Kletternetz wurde in 2019 erstmals ausgetauscht.

 

 

7. Grundschule Oberwinter (21120)

 

Kopiersysteme:

 

Alle Kopier- und Drucksysteme der Stadt Remagen sind über die Firma Blum GmbH beschafft worden, so auch in der Grundschule Oberwinter. Das Leasing für die Geräte läuft über die Firma Grenke AG, die Wartung direkt über die Firma Blum GmbH. Es erfolgt eine quartalsweise Abrechnung der Leasing- und Wartungskosten.

 

Telefonkosten:

 

Die Kündigung der Routermiete wurde seitens der Verwaltung veranlasst.

 

 

8. Museen (25200)

 

Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz kann die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.

 

 

9. Leistungen für Unterkunft und Heizung (31220)

 

Die Hilfeakten werden ausschließlich beim Jobcenter geführt. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sowie die Auszahlung an die Hilfeempfänger*innen erfolgt ebenfalls durch das Jobcenter (seit 2020 auch die Auszahlung von Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II). Das Jobcenter rechnet die monatlichen Ausgaben (KdU und einmalige Leistungen) mit der Kreisverwaltung Ahrweiler ab, die wiederum die Beteiligung von 25 % (abzgl. Bundesbeteiligung) mit den Gemeinden abrechnet.

 

 

10. Hilfen für Asylbewerber (31300)

 

Wurde Anfang November 2020 realisiert.

 

 

11. Freizeitbad Remagen (42430)

Die Verwaltung wird die Vorschläge (Sponsoring und Förderverein) Anfang des Jahres 2021 im Haupt- und Finanzausschusses beraten.

 

 

12. Gemeindestraßen (54110)

 

Grundsätzlich soll bei der Abrechnung von Bauleistungen erreicht werden, dass mit dem Abschluss einer Baumaßnahme entsprechende Kostenblöcke ersichtlich sind, die sowohl zur Veranlagung der Anliegerkosten als auch zur Aufteilung des Anlagevermögens aufgrund unterschiedlicher Abschreibungszeiten, benötigt werden.

 

Dies kann auch nur bei der Schlussrechnung erfolgen. Die Argumentation der ausführenden Firma war seinerzeit, dass es für sie einfacher ist, von Anfang an getrennte Aufmaße, Mengenermittlungen und in der Folge auch Abschlagsrechnungen zu erstellen. Im Nachhinein ist es nämlich sehr mühselig, die Aufmaße und Massenberechnungen zu trennen.

 

Seit vielen Jahren wird in den Ausschreibungsunterlagen vermerkt, dass die Stadt Remagen eine getrennte Abrechnung benötigt. Reichen würde tatsächlich eine Kostenteilung mit der Schlussrechnung. So ist auch der übliche Weg.

 

Aber im vorliegenden Fall kam noch hinzu, dass es sich um zwei Bauabschnitte handelte. Die Maßnahme hat einen Erschließungs- und einen Ausbauteil mit jeweils unterschiedlichen Veranlagungsmodalitäten. Für den Ausbauanteil erhält die Stadt eine Landeszuweisung. Hier musste bereits in der Planungsphase auf eine Kostentrennung achtet werden. Im Zuschussantrag sind natürlich nur die Ausbaukosten relevant gewesen.

 

Aus verschiedenen Gründen mussten die Verwaltung auf eine Trennung der einzelnen Leistungs-/Kostenblöcke achten. Da ist es unterm Strich einfacher, dies von Anfang an zu tun, da so auch die Fehlerquote reduziert wird.



13. Fähren (54820)

 

Bürgerschaftsprovision:

 

Die Auszahlung der Bürgschaftsprovision wurde in der Vergangenheit zu hoch abgerechnet und nach Feststellung dieses Fehlers erfolgte die Richtigstellung. Es wurde aber im Hinblick auf die Kommunen auf eine Rückforderung aus den Vorjahren verzichtet.

 

Nach dem Prinzip der Vertragstreue „pacta sunt servanda“ (§ 241 BGB), der besagt, dass Verträge einzuhalten sind, kann nicht automatisch eine Anpassung erfolgen, da auch die Bürgschaft beider Gesellschafter insgesamt nur 50 Prozent der Darlehenssumme beträgt. 

 

Die andere Variante wäre die Rückforderung der zu viel gezahlten Provision gewesen.

 

Personenfähre Nixe:

Die Rheinfähre Linz-Kripp GmbH betreibt keine gesonderte Profit-Center-Rechnung für die Nixe. Die Verwaltung berücksichtigt die Bedeutung der Fährverbindung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Remagen sowie für den Tourismus.

 

 

14. Park- und Gartenanlagen (55100)

 

Nachpflanzung:

 

Die Firma Plafky ist für die Baumkontrolle, Pflegearbeiten und ggfls. Fällarbeiten (wenn dies der Bauhof nicht leisten kann) zuständig. Für die Ersatzbepflanzung ist der Bauhof zuständig. Das Thema wurde Anfang des Jahres 2020 im Bauausschuss beraten, mit dem Ergebnis, dass die Ortsbeiräte Vorschläge für Nachpflanzungen machen sollten und diese dann Ende des Jahres durch den Bauhof erfolgen sollen.

 

Gutachten:

 

Bei der Ausschreibung 2017 wurde im Leistungsverzeichnis keine Position für die Begutachtung einzelner Bäume aufgenommen. Die Regelkontrolle bezieht sich nur auf die Verkehrssicherungsplicht. Wenn sich die Firma Plafky nicht sicher ist, ob z. B. ein Baum noch standsicher ist, wird ein Baumgutachter hinzugezogen, der im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fällung vorgibt.

 

 

15. Tourismus (57500)

 

Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz kann die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.

 

 

16. Mülltrennung in Grundschulen, Kindergärten und Verwaltung

 

Vor über einem Jahr wurden in allen Schulen, Kitas und auch im Rathaus ein neues Müllsystem eingeführt. Die Voraussetzungen für eine Mülltrennung wurden geschaffen. Die Anzahl an Restmülltonnen/-containern wurde zum Teil um die Hälfte reduziert. Jeder Klassenraum wurde mit einem Abfalltrennsystem ausgestattet. Eine Mülltrennung findet in jedem Objekt statt. Die wöchentliche Leerung der Restmülltonne kann, zumindest in der Grundschule St. Martin, nicht verringert werden. In den anderen Grundschulen oder auch den KITA´s sind, entsprechend ihrer Größe, andere längere Intervalle vorgegeben.

 

Die Leerungen in den Ferien weiterlaufen zu lassen, macht durchaus Sinn. In dieser Zeit haben die Hausmeister die Möglichkeit, angesammelten Restmüll (auch zerkleinerten Sperrmüll und restlicher Bauchschutt) zu entsorgen, der während des Schulbetriebs aus Kapazitätsgründen nicht entsorgt werden kann. Zudem bieten die Ferien Möglichkeiten für die Lehrer, Restmüll aus den Klassen zu entsorgen der sich im Laufe der Zeit ansammelt.

 

Für alle angesprochenen Bereiche lassen sich aus Sicht der Verwaltung bei dem derzeitigen Restmüllaufkommen keine Kosten sparen.

 

 

17. Inventarprüfung

 

Die Verwaltung wird das Thema im Jahr 2021 auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses setzen.

 

 

Zu den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.