Betreff
Parkplatzsituation Keltenstraße, Beschluss
Vorlage
0304/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen


Sachverhalt:

Im nördlichen Bereich der Keltenstraße wohnhafte Anlieger sind mit dem Vorschlag an die Stadtverwaltung herangetreten, die Stadt möge markierte Stellplätze in der Keltenstraße anlegen. Begründet wird der Vorschlag damit, dass auf Grund parkender Fahrzeuge das sichere Ausfahren aus dem den Gebäuden Keltenstraße 5 und 7 gegenüberliegendem Garagenhof oftmals nicht möglich sei und zudem das Aufstellen von Mülltonnen an den Leerungstagen problematisch sei.

 

Die Ordnungsverwaltung hatte daraufhin an einem Werktag gegen 17.45 Uhr eine Befahrung durchgeführt und entlang der Keltenstraße insgesamt 14 verkehrsgerecht parkende Fahrzeuge gezählt. Aktuell sind in der Keltenstraße, die als reine Erschließungsstraße dient, 157 Haushalte gemeldet.

 

Demgegenüber kommt die Ordnungsverwaltung bei Prüfung des Vorschlags zu dem Ergebnis, dass entlang der Keltenstraße nur 5 markierte Stellplätze möglich sind (s. Skizze). Dabei ist berücksichtigt, dass markierte Parkplätze nicht gegenüber Ausfahrten angelegt werden dürfen.

 

Das Aufbringen von Parkmarkierungen hätte eine Parkverbotsregelung zur Folge, da das Parken und ggf. auch das Halten nur noch innerhalb der Markierungen erlaubt ist. Demnach dürften Anwohner und Besucher auch nicht vor der Einfahrt parken.

 

Aus Sicht der Ordnungsverwaltung liegt das Hauptproblem in der Zufahrt des Garagenhofes im nördlichen Teil der Keltenstraße. Daher regt die Ordnungsverwaltung anstelle der Parkmarkierungen an, vor den beiden Zufahrten zu dem Garagenhof Sperrflächen mittels VZ 299 zu markieren, um einen ausreichenden Freiraum zu schaffen.