Beschlussvorschlag:
offen
Sachverhalt:
Im nördlichen Bereich der Keltenstraße wohnhafte Anlieger sind mit dem
Vorschlag an die Stadtverwaltung herangetreten, die Stadt möge markierte
Stellplätze in der Keltenstraße anlegen. Begründet wird der Vorschlag damit,
dass auf Grund parkender Fahrzeuge das sichere Ausfahren aus dem den Gebäuden
Keltenstraße 5 und 7 gegenüberliegendem Garagenhof oftmals nicht möglich sei
und zudem das Aufstellen von Mülltonnen an den Leerungstagen problematisch sei.
Die Ordnungsverwaltung hatte daraufhin an einem Werktag gegen 17.45 Uhr
eine Befahrung durchgeführt und entlang der Keltenstraße insgesamt 14
verkehrsgerecht parkende Fahrzeuge gezählt. Aktuell sind in der Keltenstraße,
die als reine Erschließungsstraße dient, 157 Haushalte gemeldet.
Demgegenüber kommt die Ordnungsverwaltung bei Prüfung des Vorschlags zu
dem Ergebnis, dass entlang der Keltenstraße nur 5 markierte Stellplätze möglich
sind (s. Skizze). Dabei ist berücksichtigt, dass markierte Parkplätze nicht
gegenüber Ausfahrten angelegt werden dürfen.
Das Aufbringen von Parkmarkierungen hätte eine Parkverbotsregelung zur
Folge, da das Parken und ggf. auch das Halten nur noch innerhalb der
Markierungen erlaubt ist. Demnach dürften Anwohner und Besucher auch nicht vor
der Einfahrt parken.
Aus Sicht der Ordnungsverwaltung liegt das Hauptproblem in der Zufahrt
des Garagenhofes im nördlichen Teil der Keltenstraße. Daher regt die
Ordnungsverwaltung anstelle der Parkmarkierungen an, vor den beiden Zufahrten
zu dem Garagenhof Sperrflächen mittels VZ 299 zu markieren, um einen
ausreichenden Freiraum zu schaffen.