Betreff
Entsperrung der Haushaltsmittel für die wasserwirtschaftliche Maßnahme/Renaturierungsmaßnahme am Unkelbach auf Höhe Am Mühlenweg
Vorlage
0307/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen

 

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die geplanten Haushaltmittel für das Haushaltjahr 2021 für die wasserwirtschaftliche Maßnahme am Unkelbach (Maßnahme 14 des Hochwasservorsorgekonzeptes) gesperrt. Demnach besteht augenscheinlich ein erhöhter Informationsbedarf im Rat über die geplante Maßnahme sowie alternativ diskutierte Maßnahmen. Hierzu wird das beauftragte Ingenieurbüro Becker seine Planung erläutern. Zudem wird Herr Jochen Seifert (siehe Anlage) seine alternativen Vorschläge darlegen. Überdies wird das Ingenieurbüro Becker erste Ergebnisse des gekoppelten 2D-Oberflächenabfluss-Modells für Unkelbach und Implikationen für Maßnahmen oberhalb der Ortslage präsentieren.

 

Historie:

Mit dem Beschluss des Stadtrates über das Hochwasservorsorgekonzept am 26.11.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, alle unstrittigen Maßnahmen der Anlage 1 umzusetzen. In der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 22.01.2019 wurde das Ingenieurbüro Becker u.a. auch mit der Planung der Maßnahme 14 beauftragt. In der Folge wurden weitere Fachgutachten beauftragt. Am 27.11.2019 wurde in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Unkelbach über den Sachstand der einzelnen Maßnahmen berichtet. Vertreter des Ingenieurbüro Becker informierten die Ortsbeiratsmitglieder und die anwesenden Bürger über den Stand der jeweiligen Planung anhand einer PowerPoint-Präsentation und beantworteten Fragen (s. Anlage).

 

Am 18.12.2019 wurde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Anhebung des erodierten Baulaufes gestellt. Nach Einreichung ergänzender Unterlagen wurde die Maßnahme am 14.05.2020 gemäß § 68 Abs. 2 WHG plangenehmigt. Am 05.06.2020 wurde durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn im Rahmen des Förderprogramm „Aktion Blau Plus“ erteilt. Nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (2.5. Förderbereich Gewässer- und Flussgebietsentwicklung) werden Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenerosion und zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer in und außerhalb von Siedlungsbereichen gefördert. Dies erfolgt vorrangig im Hinblick auf die Umsetzung zur Gewässerrenaturierung und der zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufzustellenden Maßnahmenprogramme.

 

Die Maßnahme ist wasserrechtlich genehmigt und wird vom Land Rheinland-Pfalz zu 90 % gefördert. Die notwendigen Fachbeiträge sind vollständig und die Bauarbeiten sollen durch einen Dipl. Biologen im Rahmen einer ökologischen Umweltbaubegleitung überwacht werden. Die Prüfung (und Genehmigung) durch die Fachbehörden hat keine Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetzes festgestellt.

 

Die Arbeiten wurden Ende Mai 2020 in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Durch die Veröffentlichung mit Massenangaben aus dem Leistungsverzeichnis in den Remagener Nachrichten wurden Bürger aus Unkelbach auf die Maßnahme aufmerksam. Im Folgenden wurde von einem Bürger unterstellt, dass die Anlieger des Unkelbach zu Ausbaubeiträgen für diese Maßnahme herangezogen würden und diese Maßnahme zur Vorbereitung des Baugebietes Alter Garten dienen würde. Nach Bekanntwerden dieser Aussagen hat die Verwaltung in einem Schreiben an die Anlieger die Sachlage dargestellt und mitgeteilt, dass die Anlieger nicht zur Beitragszahlung herangezogen werden und die Maßnahme auch nicht im Zusammenhang mit dem seit 20 Jahren geplanten Baugebiet steht (s. Anlage).

 

In der am 29.06.2020 durchgeführten Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle Unkelbach wurden durch einen weiteren Bürger aus Unkelbach Vorwürfe gegen den Fachbeitrag Naturschutz erhoben. Das mit den naturschutzrechtlichen Untersuchungen beauftragte Büro Wilhelm hat in der Sitzung diese Vorwürfe versucht zu entkräften, was letztlich nicht vollständig gelungen ist. Daraufhin hat Bürgermeister Björn Ingendahl die Umsetzung der Maßnahme zunächst ausgesetzt, um die aufgeworfenen Fragen zu erörtern. In einer gemeinsamen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses mit dem Ortsbeirat Unkelbach am 15.09.2020 wurde durch die untere Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung Ahrweiler) bestätigt, dass die Untersuchungsmethodik des ebenfalls anwesenden Biologen Malte Fuhrmann (vom Büro Wilhelm) vollumfänglich erfolgte und den Vorgaben des Artschutzrechts entspricht. In dieser Sitzung bestätigte der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die vom Ingenieurbüro Becker geplante Anhebung des Baulaufes als wasserwirtschaftlich notwendige Unterhaltungsmaßnahme.

 

Um die Standfestigkeit der steilen Böschung im Ausbauteil des Unkelbach zu begutachten, wurde auf Empfehlung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im September 2020 eine Bodenuntersuchung in Form von acht Bohrungen vorgenommen. Der Gutachter bestätigt in seinem Abschlussbericht, dass zur Sicherung der Böschungen zumindest eine Anhebung der Bachsohle mit der vorgesehenen Bepflanzung und des Einsatzes von Wasserbausteinen erforderlich ist.  

 

Das Ingenieurbüro Becker wurde im Rahmen eines HOAI-Vertrages (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beauftragt, die Anhebung der Bachsohle zu planen. Somit haftet das Büro für seine Planungsleistung. Die später zu beauftragende Fachfirma haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im Rahmen einer vierjährigen Gewährleistung in vollem Umfang. Ohne die Planung durch ein Ingenieurbüro würde gegenüber der Stadtverwaltung niemand die Garantie und Haftung für eine Maßnahme übernehmen. Ebenfalls ist die Planungsleistung durch das Förderprogramm „Aktion Blau Plus“ vorgeschrieben.

 

Am 02.06.2020 beschloss der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Beauftragung eines gekoppelten 2D-Oberflächenabfluss-Modells für Unkelbach, um entsprechende Maßnahmen oberhalb der Ortslage abzuleiten und diese mit den Fachbehörden abzustimmen. Genehmigungs- und förderfähige Vorschläge werden im weiteren Verfahren in öffentlichen Gremiensitzungen beraten und beschlossen.