Sachverhalt:
Im
vergangenen Jahr wurde bereits das für die Stromversorgung der
Druckerhöhungsanlage erforderliche Erdkabel verlegt und die Bodenabläufe
eingebaut.
Das
Büro Lüdemann hatte am 13.03.2020 eine Kostenschätzung für die Baumaßnahme
erstellt und anrechenbare Kosten in Höhe von rund 121.000,00 € netto ermittelt.
Zusammen mit dem Honorar des Büros Lüdemann hatten sich Gesamtkosten in Höhe
von rund 172,000,00 € brutto ergeben. Auf Grundlage dieser Kostenschätzung
wurden unter Berücksichtigung der bereits im Jahr 2020 ausgeführten Arbeiten
130.000,00 € in den Haushalt 2021 eingestellt. Ferner wurden für die im Zuge
dieser Baumaßnahme erforderliche Sanierung der Sprinkleranlage 30.000,00 € in
den Haushalt 2021 eingestellt, sodass für die Baumaßnahme insgesamt 160.000,00
€ zur Verfügung stehen.
Am
16.12.2020 musste das Büro Lüdemann die Kostenberechnung anpassen, weil der
Sachverständige, der die Löschwasseranlagen abnehmen soll, eine größere
Druckerhöhungsanlage gefordert hat, um den nötigen Löschwasserdruck für die
parallele Versorgung der Wandhydranten und der Sprinkleranlage zu erreichen.
Gemäß dieser neuen Kostenberechnung werden für die Umsetzung der restlichen
Arbeiten einschließlich dem Honorar Haushaltsmittel in Höhe von rund 220.000,00
€ benötigt. Somit fehlen noch 60.000,00 €, damit die Maßnahme in 2021 umgesetzt
werden kann.