Betreff
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Erneuerung der Heizung In der Wässerscheid 37-41
Vorlage
0377/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die notwendigen Mittel von 140.000,00 € sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Das Energiebüro Lüdemann aus Remagen wurde im Januar 2020 mit der Erstellung eines Vergleichs mehrerer Heizungsvarianten für das Mehrfamilienhaus In der Wässerscheid 37-41 beauftragt.

Die Heizungsvarianten mit den dazugehörigen Kosten wurden am 25.08.2020 dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss vorgestellt. Der Ausschuss entschied sich für den Einbau einer Sole-Wärmepumpe. Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme sollten inklusive dem Honorar gemäß der Berechnung des Büros Lüdemann 332.200,00 € brutto betragen. Das Büro Lüdemann hatte ferner eine mögliche Förderung in Höhe von 47.272,00 € angegeben.

Auf Grundlage dieser Kostenschätzung wurden für die Umsetzung der Maßnahme 370.000,00 € und Fördermitteleinnahmen in Höhe von 45.000,00 € in den Haushalt 2021 eingestellt. 

Nach Erstellung der Ausschreibung hat das Büro Lüdemann am 19.03.2021 eine neue Berechnung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 510.000,00 € und einer Fördersumme von rund 185.000,00 € vorgelegt. Das heißt, dass Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von rund 140.000,00 € auch Mehreinnahmen von rund 140.000,00 € gegenüberstehen.

Nach Auskunft des Büros Lüdemann sind die Mehrkosten darauf zurückzuführen, dass entgegen der ursprünglichen Planung nicht eine große, sondern aus Schallschutzgründen zwei kleinere Wärmepumpen eingebaut werden sollen. Ferner hat das Büro Lüdemann die Kostenberechnung angepasst, weil bei aktuellen Ausschreibungen ähnlicher Projekte von den ausführenden Firmen in bewohnten Räumen, aufgrund der Infektionsbewertung (Ansteckungsgefahr durch Corona), deutlich höhere Preise als noch vor einem Jahr angeboten worden sind.

Die Fördergelder sind deutlich höher als im letzten Jahr, weil das BAFA zum 01.01.2021 das neue Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ aufgelegt hat.

Gemäß dem Honorarvertrag mit dem Büro Lüdemann wird das Honorar der Leistungsphasen 5-7 gemäß Kostenanschlag, das heißt nach dem Ausschreibungsergebnis, abgerechnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da für die Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 370.000,00 € zur Verfügung stehen und nach der neuen Kostenberechnung rund 510.000,00 € benötigt werden, fehlen 140.000,00 €, damit die Maßnahme in 2021 umgesetzt werden kann. Durch eine erhöhte Förderung steigen die Einnahmen ebenfalls um rund 140.000,00 € auf 185.000,00 €.