Betreff
Tempo 30 in allen innerstädtischen Bereichen
Vorlage
0408/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt der Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema Tempo 30 zu und beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Aktuell ergibt sich bei den innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen in fast allen Ortsteilen von Remagen ein sehr uneinheitliches Bild. Auf Teilstrecken wechseln sich in schneller Folge teils mehrfach Tempo 30 und Tempo 50 ab. In einigen reinen Wohngebieten gilt Tempo 50, während in anderen Tempo 30-Zonen bzw. Spielstraßen eingerichtet sind. Gleichzeitig ergeben sich aus den baulichen Gegebenheiten, insbesondere durch eine häufig sehr geringe Straßenbreite, Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern wodurch sich Gefahrensituationen insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger ergeben. Eine grundsätzliche Reduzierung der Geschwindigkeit würde zu einer erheblichen Reduzierung der Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer führen. So reduziert sich der normale Bremsweg von 25 Metern bei 50 km/h auf 9 Meter bei 30 km/h. Bei einer Vollbremsung von 12,5 Metern auf 4,5 Meter.

 

Um die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern und die Geschwindigkeitsregelungen zu vereinheitlichen, schlägt die Stadtverwaltung daher vor, die Tempo 30 Beschränkung auf alle innerstädtischen Bereiche - in allen Ortsteilen von Remagen auszudehnen.

 

In allen Wohngebieten sollen demnach künftig 30er-Zonen ausgewiesen werden, sofern diese bisher nicht bereits bestehen. Bestehende niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsberuhigte Zonen bleiben bestehen. Auf den Hauptverkehrsstraßen (Durchgangsstraßen wie Alte Straße, Goethestraße, Mittelstraße, den überörtlichen Straßen inkl. L 79, K 40 und K 41 sowie der B 266) soll eine durchgehende Tempo 30 Beschilderung eingeführt werden. Diese Straßen sollen aber weiterhin Vorfahrtsstraßen bleiben, um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss zu gewähren. 

     

Zunächst ist vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Onlineumfrage zu diesen Vorschlägen zu befragen. Anschließend sollen die Vorschläge und auch die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in den Ortsbeiräten und im Anschluss erneut im Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss beraten werden, bevor die Umsetzung und die notwendige Abstimmung für die Kreis- und Bundesstraßen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) erfolgt.