Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt den Auftrag für die Voruntersuchung an das Büro Fischer Teamplan zu vergeben.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage einer Studie („Gekoppeltes 2D-Oberflächenabflussmodel für das Einzugsgebiet Unkelbach“) über mögliche bauliche Maßnahmen zum Schutze der Ortslage Unkelbach vor Starkregenereignissen, sollen nun konkrete Maßnahmen geplant und erarbeitet werden.
Vor der Beauftragung konkreter Objektplanungen nach HOAI soll die vorliegende Studie durch eine detailliertere Voruntersuchung ergänzt werden. Ziel dieser Voruntersuchung ist es, maßgebende Aspekte zur Beurteilung der baulichen Umsetzbarkeit von Rückhaltemaßnahmen und deren Kosten aufzuzeigen. Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Voruntersuchung:
·
Festlegen
potentieller Standorte für Rückhaltungen unter Auswertung eines digitalen
Geländemodells (Volumenermittlung) und Plausibilisierung im Gelände.
·
Ergänzende
Vermessungen im Feld an den plausiblen Standorten. Das DGM (digitales
Geländemodell) kann im bewaldeten Bereich Unschärfen aufweisen, die bei den
insgesamt kleinen Volumina und den teilweise steilen Talsohlen und Talflanken
an den einzelnen Standorten für das Gesamtvolumen und die erforderliche
Bauwerkshöhe relevant sein können.
·
Konzeption
einer Rückhaltung an den festgelegten Standorten mit Lageplan, Querprofil am
tiefsten Punkt, Konzept für Drosselung und Entlastung, Volumenermittlung und
erster Kostenannahme.
·
Ermittlung
des Schadenspotentials in den ausgewiesenen Überschwemmungsbereichen. Grundlage
können gemeldete Schäden aus dem Ereignis 2016 oder aber regionalisierte
Kennwerte aus der Literatur zu starkregen-induzierten Überschwemmungsschäden
sein. Schäden, die durch Schutzmaßnahmen vermieden werden können, stellen den
„Nutzen“ dieser Maßnahmen dar.
·
Ermittlung
eines Nutzen-Kosten Verhältnisses als Grundlage zur Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Ein deutlich über 1 liegendes Nutzen-Kosten-Verhältnis
(der Nutzen muss deutlich höher als die Kosten sein) stellt in der Regel ein
Kriterium für die Förderfähigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen dar.
·
Vorstellung
der Ergebnisse bei der SGD Nord und der Stadt Remagen.
·
Vorbereiten
und Begleiten eines Termins beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie
und Mobilität (MKUEM) zur indikativen Bewertung der Fördermöglichkeiten durch
das Land.
·
Ökologische
Ersteinschätzung der Eingriffserheblichkeit an den möglichen Standorten
(naturschutzfachliche Beurteilung).
·
Orientierende
Baugrunderkundung.
Das Ergebnis der
Voruntersuchung dient als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung eines
notwendigen Plangenehmigungsverfahrens.
Mit dem Fachbüro Fischer Teamplan fand eine Begehung aller
in der Studie genannten möglichen Örtlichkeiten für wirksame bauliche Maßnahmen
statt.
Für die ökologische Ersteinschätzung sowie die orientierende Baugrunderkundung
sind weitere Fachbüros in kleinerem Umfang zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Büro Fischer Teamplan schätzt die Kosten für die
Voruntersuchung auf ca.
45.000,-- €. Abgerechnet wird auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand.
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.