Betreff
Planungsauftrag für eine vertiefende Standortuntersuchung für den Bau von Rückhalteanlagen in Unkelbach
Vorlage
0463/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt den Auftrag für die Voruntersuchung an das Büro Fischer Teamplan zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage einer Studie („Gekoppeltes 2D-Oberflächenabflussmodel für das Einzugsgebiet Unkelbach“) über mögliche bauliche Maßnahmen zum Schutze der Ortslage Unkelbach vor Starkregenereignissen, sollen nun konkrete Maßnahmen geplant und erarbeitet werden.

Vor der Beauftragung konkreter Objektplanungen nach HOAI soll die vorliegende Studie durch eine detailliertere Voruntersuchung ergänzt werden. Ziel dieser Voruntersuchung ist es, maßgebende Aspekte zur Beurteilung der baulichen Umsetzbarkeit von Rückhaltemaßnahmen und deren Kosten aufzuzeigen. Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Voruntersuchung:

·         Festlegen potentieller Standorte für Rückhaltungen unter Auswertung eines digitalen Geländemodells (Volumenermittlung) und Plausibilisierung im Gelände.

·         Ergänzende Vermessungen im Feld an den plausiblen Standorten. Das DGM (digitales Geländemodell) kann im bewaldeten Bereich Unschärfen aufweisen, die bei den insgesamt kleinen Volumina und den teilweise steilen Talsohlen und Talflanken an den einzelnen Standorten für das Gesamtvolumen und die erforderliche Bauwerkshöhe relevant sein können.

·         Konzeption einer Rückhaltung an den festgelegten Standorten mit Lageplan, Querprofil am tiefsten Punkt, Konzept für Drosselung und Entlastung, Volumenermittlung und erster Kostenannahme.

·         Ermittlung des Schadenspotentials in den ausgewiesenen Überschwemmungsbereichen. Grundlage können gemeldete Schäden aus dem Ereignis 2016 oder aber regionalisierte Kennwerte aus der Literatur zu starkregen-induzierten Überschwemmungsschäden sein. Schäden, die durch Schutzmaßnahmen vermieden werden können, stellen den „Nutzen“ dieser Maßnahmen dar.

·         Ermittlung eines Nutzen-Kosten Verhältnisses als Grundlage zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Ein deutlich über 1 liegendes Nutzen-Kosten-Verhältnis (der Nutzen muss deutlich höher als die Kosten sein) stellt in der Regel ein Kriterium für die Förderfähigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen dar.

·         Vorstellung der Ergebnisse bei der SGD Nord und der Stadt Remagen.

·         Vorbereiten und Begleiten eines Termins beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zur indikativen Bewertung der Fördermöglichkeiten durch das Land.

·         Ökologische Ersteinschätzung der Eingriffserheblichkeit an den möglichen Standorten (naturschutzfachliche Beurteilung).

·         Orientierende Baugrunderkundung.

 

Das Ergebnis der Voruntersuchung dient als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung eines notwendigen Plangenehmigungsverfahrens.

Mit dem Fachbüro Fischer Teamplan fand eine Begehung aller in der Studie genannten möglichen Örtlichkeiten für wirksame bauliche Maßnahmen statt.
Für die ökologische Ersteinschätzung sowie die orientierende Baugrunderkundung sind weitere Fachbüros in kleinerem Umfang zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Büro Fischer Teamplan schätzt die Kosten für die Voruntersuchung auf ca.
45.000,-- €. Abgerechnet wird auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand.

 

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.