Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, in Abhängigkeit der wirtschaftlichsten Variante einen Stromliefervertrag für ein bzw. zwei Jahre abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Konzessionsverhandlungen mit
dem Betreiber des Stromnetzes wurde die Stromlieferung in den vergangenen
Jahren zusammen mit der Gemeinde Grafschaft jeweils für ein Jahr bei drei
Stromlieferanten angefragt. Die Konzessionsverhandlungen sind inzwischen
abgeschlossen, wobei die neu gegründete Betreibergesellschaft, an der auch die
Stadt Remagen beteiligt ist, kein Stromlieferant geworden ist. Daher muss auch
in Zukunft der Strom von einem Lieferanten bezogen werden.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
hatte im Jahr 2018 eine Bündelausschreibung für die Stromlieferung
durchgeführt, an der sich alle Gemeinden beteiligen konnten. Der daraufhin
abgeschlossene Stromliefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023. Die
Stadt Remagen möchte sich an der nächsten Bündelausschreibung des Gemeinde- und
Städtebunds beteiligen und hat sich bereits in die Interessentenliste für die
nächste Bündelausschreibung aufnehmen lassen.
Da eine Strombelieferung über die
Bündelausschreibung erst ab dem 01.01.2024 möglich ist, muss für die
Stromlieferung der Jahre 2022 und 2023, wie bisher, eine Preisanfrage bei
verschiedenen Lieferanten durchgeführt werden.
Bei den
Preisanfragen wird immer nur der von den Stromanbietern individuell zu
kalkulierende Arbeitspreis angefragt. Zur Ermittlung des insgesamt zu zahlenden
Strompreises müssen auf den Arbeitspreis noch die gesetzlich festgelegten
Umlagen und Steuern, wie zum Beispiel die EEG-Umlage, die KWK-Umlage oder die
Stromsteuer, die von den Netzbetreibern festgesetzten Netzentgelte sowie der
Zuschlag für Ökostrom hinzugerechnet werden.
Die Arbeitspreise für das Jahr 2021 stellen
sich folgendermaßen dar:
-
SLP-Abnahmestellen
(Abnahmestellen mit Standard Lastprofil): 4,623 Ct/kWh netto
-
RLM-Abnahmestellen
(Abnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung, IGS mit Kindergarten
Goethe-Knirpse und Rheinhalle sowie Schwimmbad): 4,329 Ct/kWh netto
-
Abnahmestellen
der Straßenbeleuchtung: 3,934 Ct/kWh netto
Da die Strompreise zurzeit extrem hoch sind
und nicht vorhersehbar ist, ob die Preise im kommenden Jahr auf das in der
Vergangenheit übliche Niveau wieder zurückgehen, muss vor Abschluss des neuen
Stromliefervertrags nun entschieden werden, ob der Vertrag für ein oder zwei
Jahre abgeschlossen werden soll.
Wir haben am 18.10.2021 ein Angebot auf
Grundlage der an diesem Tag an der Strombörse gehandelten Lieferpreise
erhalten. Es wurden die folgenden Arbeitspreise für 2022 und für 2022/2023
angeboten:
-
Stromlieferung
für ein Jahr: 15,189 Ct/kWh netto (ohne Zuschlag Ökostrom)
-
Stromlieferung
für zwei Jahre: 12,728 Ct/kWh netto (ohne Zuschlag Ökostrom)
Der Arbeitspreis liegt damit ca. 8 bis 11Ct/kWh über dem aktuellen Arbeitspreis. Wie sich der Arbeitspreis bis zum Angebotsabgabetermin am 10. November entwickelt, ist zurzeit nicht vorhersehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einem Stromverbrauch von rund 1.160.000
kWh würden die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2022 bei einem Stromliefervertrag
über ein Jahr rund 150.000,00 € brutto betragen. Die Mehrkosten für das Jahr
2023 wären ungewiss.
Bei Abschluss eines zweijährigen Stromliefervertrags würden die Mehrkosten in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils rund 115.000,00 € brutto pro Jahr.