Betreff
Stromlieferung für die Jahre 2022 und 2023
Vorlage
0511/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, in Abhängigkeit der wirtschaftlichsten Variante einen Stromliefervertrag für ein bzw. zwei Jahre abzuschließen.


Sachverhalt:

Aufgrund der Konzessionsverhandlungen mit dem Betreiber des Stromnetzes wurde die Stromlieferung in den vergangenen Jahren zusammen mit der Gemeinde Grafschaft jeweils für ein Jahr bei drei Stromlieferanten angefragt. Die Konzessionsverhandlungen sind inzwischen abgeschlossen, wobei die neu gegründete Betreibergesellschaft, an der auch die Stadt Remagen beteiligt ist, kein Stromlieferant geworden ist. Daher muss auch in Zukunft der Strom von einem Lieferanten bezogen werden.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2018 eine Bündelausschreibung für die Stromlieferung durchgeführt, an der sich alle Gemeinden beteiligen konnten. Der daraufhin abgeschlossene Stromliefervertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023. Die Stadt Remagen möchte sich an der nächsten Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebunds beteiligen und hat sich bereits in die Interessentenliste für die nächste Bündelausschreibung aufnehmen lassen.

Da eine Strombelieferung über die Bündelausschreibung erst ab dem 01.01.2024 möglich ist, muss für die Stromlieferung der Jahre 2022 und 2023, wie bisher, eine Preisanfrage bei verschiedenen Lieferanten durchgeführt werden.

Bei den Preisanfragen wird immer nur der von den Stromanbietern individuell zu kalkulierende Arbeitspreis angefragt. Zur Ermittlung des insgesamt zu zahlenden Strompreises müssen auf den Arbeitspreis noch die gesetzlich festgelegten Umlagen und Steuern, wie zum Beispiel die EEG-Umlage, die KWK-Umlage oder die Stromsteuer, die von den Netzbetreibern festgesetzten Netzentgelte sowie der Zuschlag für Ökostrom hinzugerechnet werden.

 

Die Arbeitspreise für das Jahr 2021 stellen sich folgendermaßen dar:

-       SLP-Abnahmestellen (Abnahmestellen mit Standard Lastprofil): 4,623 Ct/kWh netto

-       RLM-Abnahmestellen (Abnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung, IGS mit Kindergarten Goethe-Knirpse und Rheinhalle sowie Schwimmbad): 4,329 Ct/kWh netto

-       Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung: 3,934 Ct/kWh netto

Da die Strompreise zurzeit extrem hoch sind und nicht vorhersehbar ist, ob die Preise im kommenden Jahr auf das in der Vergangenheit übliche Niveau wieder zurückgehen, muss vor Abschluss des neuen Stromliefervertrags nun entschieden werden, ob der Vertrag für ein oder zwei Jahre abgeschlossen werden soll.

Wir haben am 18.10.2021 ein Angebot auf Grundlage der an diesem Tag an der Strombörse gehandelten Lieferpreise erhalten. Es wurden die folgenden Arbeitspreise für 2022 und für 2022/2023 angeboten:

-       Stromlieferung für ein Jahr: 15,189 Ct/kWh netto (ohne Zuschlag Ökostrom)

-       Stromlieferung für zwei Jahre: 12,728 Ct/kWh netto (ohne Zuschlag Ökostrom)

Der Arbeitspreis liegt damit ca. 8 bis 11Ct/kWh über dem aktuellen Arbeitspreis. Wie sich der Arbeitspreis bis zum Angebotsabgabetermin am 10. November entwickelt, ist zurzeit nicht vorhersehbar.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einem Stromverbrauch von rund 1.160.000 kWh würden die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2022 bei einem Stromliefervertrag über ein Jahr rund 150.000,00 € brutto betragen. Die Mehrkosten für das Jahr 2023 wären ungewiss.

Bei Abschluss eines zweijährigen Stromliefervertrags würden die Mehrkosten in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils rund 115.000,00 € brutto pro Jahr.