Betreff
Abflusslose Gruben
Vorlage
0523/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen

 


Sachverhalt:

Im Entsorgungsgebiet der Stadtwerke Remagen wurden 2020 2.920 m³ Schmutzwasser über abflusslose Gruben entsorgt. Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube, in die das gesamte anfallende Schmutzwasser ohne Überlauf eingeleitet wird. Dieses Schmutzwasser muss insgesamt abgefahren werden, was aufgrund der begrenzten Fahrzeugkapazität zu häufigen Fahrten führt.

 

2020 sind hierfür insgesamt Kosten in Höhe von rd. 50.800 € für die Abfuhr sowie die Annahme beim Abwasserzweckverband Untere Ahr in Sinzig entstanden.

 

Die Abrechnung der abflusslosen Gruben erfolgt gem. der gültigen „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ über die Schmutzwassergebühr. Diese beträgt derzeit 2,25 €/m³. Bei einer Menge von 2.920 m³ ergeben sich Schmutzwassererlöse von 6.570 €. Es entsteht somit eine jährliche Unterdeckung von rd. 44.230 €, welche durch die Solidargemeinschaft getragen wird.

 

Abflusslose Gruben bestehen im Stadtgebiet dort, wo eine Erschließung durch öffentliche Kanalisation unverhältnismäßig teuer ist. Dabei ist die „mobile Entsorgung“ mit Kostenunterdeckung eine rechtlich durchaus praktikable Möglichkeit, soweit es sich um einen geringen Prozentsatz, gemessen an den an der öffentlichen Kanalisation angeschlossenen Bürgern, handelt.

 

Um im Bereich der abflusslosen Gruben eine Kostendeckung zu erreichen, müssten die Eigentümer statt 2,25 €/m³ rd. 15,00 €/m³ zahlen. Für einen 3-Personen-Haushalt, bei dem zurzeit jährliche Schmutzwassergebühren von rd. 216 € anfallen, würde sich die jährliche Belastung bei Kostendeckung für den Eigenbetrieb um mehr als 1.200 € erhöhen. Bei einer beispielhaften Erhöhung auf 10,00 €/m³ läge die jährliche Mehrbelastung bei einem 3-Personen-Haushalt immer noch bei rd. 750 €.

 

Eine Änderung der Abrechnung für die abflusslosen Gruben hätte eine Änderung der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ in den §§ 19 und 23 zur Folge.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die abflusslosen Gruben auf Kosten des Eigenbetriebs auf Kleinkläranlagen umzubauen. Hier könnte – unter Einbeziehung eines Ing.-Büros – über einen Zeitraum von beispielsweise fünf Jahren der Umbau aller relevanten abflusslosen Gruben in Kleinkläranlagen vollzogen werden. Es würden insgesamt Investitionskosten von ca. 400.000 € entstehen. Durch eine Priorisierung auf die besonders relevanten Anlagen (13 Gruben mit einer Schmutzwassermenge von jährlich rd. 2.600 m³) wären Investitionen von jährlich ca. 90.000 € über drei Jahre denkbar. Somit würden die Kosten für den Eigenbetrieb und somit die Solidargemeinschaft sukzessive gesenkt.

 

Die Kleinkläranlagen werden durch das Abwasserwerk betrieben, beprobt und unterhalten. Es ist gängige Methode, dass die Eigentümer weiterhin die satzungsgemäßen Einleitgebühren sowie alle zwei Jahre eine Grubenentleerung zahlen. Die durchschnittlichen Kosten für einen 3-Personen-Haushalt lägen bei rd. 290 €/Jahr.

 


Finanzielle Auswirkungen:

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