Betreff
Genehmigung der Jahresrechnung 2020; Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten; Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses
Vorlage
0533/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

15.11.2021 beigefügt.

 

Zu der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

1. Gremien (11140)

 

Die Beschaffung wurde nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgeführt.

 

 

2. Bauhof (11430)

 

Über den Auftrag 2004, Feuerwehreinsatz allgemein, erfolgt die Abrechnung vieler kleiner Tätigkeiten wie z. B. die Unterstützung bei Türöffnungen oder der Beseitigung von Ölspuren. Aus Gründen der Zeitersparnis werden die einzelnen Aufträge als sogenannter Sammelauftrag verbucht.

 

 

3. Straßenverkehrswesen (12310)

 

Ausnahmegenehmigungen nach LImSchG werden künftig unter der Buchungsstelle 12210-431210 (Sicherheit und Ordnung) verbucht.

 

 

4. Brandschutz (12600)

 

Abrechnung Feuerwehreinsätze


Die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom 05.06.2020, Löschen eines Küchenbrandes, wurden mit Bescheid vom 28.01.2021 den Verursachern in Rechnung gestellt.

 

Bezüglich der Abrechnung der Einsätze ist die Verwaltung bemüht, diese möglichst zeitnah abzurechnen, dies ist aber leider nicht immer möglich.

 

Grünpflegearbeiten

 

Es wurde 2015 ein Vertrag über die Grünpflegearbeiten mit dem Förderverein der Feuerwehr Remagen abgeschlossen. Ein Verweis hierauf wird in die zukünftigen Anordnungen aufgenommen.

 

Unterhaltungsmaßnahmen

 

Es handelt sich um eine Doppelbuchung. Der Rechnungsbetrag wurde bereits zurückgefordert. Die Korrekturbuchung wurde am 20.10.2021 mit Belegnummer 47 zum Soll gestellt.

 

 

5. Heimat- und sonstige Kulturpflege (28110)

 

Eine Erweiterung des Angebotes mit weiterem hauptamtlichen Personal ist aktuell verwaltungsseitig nicht vorgesehen.

 

 

6. Kulturelle Veranstaltungen (28120)

 

Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz wird die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.

 

 

7. Hilfen für Asylbewerber (31300)

 

Der Vorschlag wird aufgegriffen und zukünftig die Sammelbestellungen über einen separaten Fall abgerechnet.

 

Die Mitarbeiter werden angehalten, zukünftig im Buchungstext die Sachleistung zu benennen.

 

 

8. Kindergarten Bandorf (36580)

 

Bei Beleg 1, Buchungsstelle 36580-581100, handelt es sich um eine Fehlbuchung. Diese kann nach Abschluss des Jahres 2020 leider nicht mehr korrigiert werden. In Zukunft achtet die Verwaltung vermehrt auf eine korrekte Verbuchung der Geschäftsvorfälle.

 

 

9. Bauleitplanung (51110)

 

Eine Aufnahme ins Anlagevermögen erfolgte in 2021.

 

 

10. Bauverwaltung (52100)

 

In Zukunft wird die Verwaltung gleichgelagerte Fällen bei den Unterhaltungsaufwendungen verbuchen.

 

 

11. Fähren (54820)

 

Die Zuständigkeit für die Fähren liegt beim Verwaltungsrat der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH, die Fragen bzw. Empfehlungen kann die Stadt Remagen dementsprechend nicht beantworten.

 

 

12. Gewässerunterhaltung (55200)

 

Diese Arbeiten werden nur nach Bedarf auf Stunden-Basis abgerechnet. Im Jahr 2019 gab es keine derartige Befahrung, daher macht der Abschluss eines Rahmenvertrages wenig Sinn.

 

 

13. Steuer, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)

 

Gewerbesteuer (61100-401310), Belegnummer 105

 

Im Insolvenzverfahren 6 IK 41/18 hat die Stadt Remagen am 21.12.2020 eine Quotenzahlung auf die angemeldete Forderung erhalten. Gemäß Beschluss vom 18.09.2020 wurde vom AG die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Fälschlicherweise wurde angenommen, dass dadurch die Forderung erlischt. Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft allerdings noch. Da die Forderung ohnehin nur als Quote bedient werden kann wäre zu überlegen, ob die entsprechende Sollstellung erst bei möglicher Quotenzahlung vorgenommen wird. 

 

Gewerbesteuer (61100-401310), Belegnummer 106

 

Im Insolvenzverfahren 6 IN 127/17 hat die Stadt Remagen am 17.12.2020 eine Quotenzahlung auf die angemeldete Forderung erhalten. Der Verwendungszweck Schlussverteilung hat auch hier fälschlicherweise dazu geführt, dass die Forderung ausgebucht wurde obwohl das Restschuldbefreiungsverfahren noch läuft. Wie im o. g. Fall wäre auch hier zu überlegen ob eine erneute Sollstellung erst nach Eingang einer Quotenzahlung erfolgt, da auch hier nicht mit einer hundertprozentigen Befriedigung zu rechnen ist.

 

Sonstige Vergnügungssteuer (61100-403200), Belegnummer 2

 

Im dem Insolvenzverfahren 72 IN 471/13 wurde mit Beschluss vom 16.07.2018 die Schlussverteilung mangels einer zu verteilenden Masse aufgehoben (§ 200 InsO). In dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren wurde mit Beschluss vom 28.11.2019 dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt. Der entsprechende Beschluss war aus dem o. g. Beleg nicht ersichtlich liegt nun jedoch vor.

 

Grundsteuerforderungen, Erlass von Kleinstbeträgen

 

Die Anregung der Eigentümer*innen-Ermittlung wird aufgenommen.

 

Die Hauptsatzung wurde Anfang 2021 geändert. Bei der Erstellung der Erlassbuchungen in 2020 lautete die Ermächtigungsgrundlage noch § 9 Nummer 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen. Dementsprechend liegt hier kein Fehler vor.

 

 

14. Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (61200)

 

Bei Zinserträgen aus Stundung werden die Zinsberechnungen künftig dem Buchungsbeleg beigefügt.

 

 

Zu den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.