Sachverhalt:
Als
Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
15.11.2021
beigefügt.
Zu
der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1.
Gremien (11140)
Die Beschaffung wurde nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgeführt.
2. Bauhof (11430)
Über
den Auftrag 2004, Feuerwehreinsatz allgemein, erfolgt die Abrechnung vieler
kleiner Tätigkeiten wie z. B. die Unterstützung bei Türöffnungen oder der
Beseitigung von Ölspuren. Aus Gründen der Zeitersparnis werden die einzelnen Aufträge
als sogenannter Sammelauftrag verbucht.
3.
Straßenverkehrswesen (12310)
Ausnahmegenehmigungen
nach LImSchG werden künftig unter der Buchungsstelle 12210-431210 (Sicherheit
und Ordnung) verbucht.
4.
Brandschutz (12600)
Abrechnung
Feuerwehreinsätze
Die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom 05.06.2020, Löschen eines
Küchenbrandes, wurden mit Bescheid vom 28.01.2021 den Verursachern in Rechnung
gestellt.
Bezüglich
der Abrechnung der Einsätze ist die Verwaltung bemüht, diese möglichst zeitnah
abzurechnen, dies ist aber leider nicht immer möglich.
Grünpflegearbeiten
Es
wurde 2015 ein Vertrag über die Grünpflegearbeiten mit dem Förderverein der
Feuerwehr Remagen abgeschlossen. Ein Verweis hierauf wird in die zukünftigen
Anordnungen aufgenommen.
Unterhaltungsmaßnahmen
Es
handelt sich um eine Doppelbuchung. Der Rechnungsbetrag wurde bereits
zurückgefordert. Die Korrekturbuchung wurde am 20.10.2021 mit Belegnummer 47
zum Soll gestellt.
5.
Heimat- und sonstige Kulturpflege (28110)
Eine
Erweiterung des Angebotes mit weiterem hauptamtlichen Personal ist aktuell
verwaltungsseitig nicht vorgesehen.
6.
Kulturelle Veranstaltungen (28120)
Aufgrund der laufenden Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft
Koblenz wird die Verwaltung hierzu keine Stellungnahme abgeben.
7.
Hilfen für Asylbewerber (31300)
Der Vorschlag wird aufgegriffen und zukünftig die
Sammelbestellungen über einen separaten Fall abgerechnet.
Die
Mitarbeiter werden angehalten, zukünftig im Buchungstext die Sachleistung zu
benennen.
8.
Kindergarten Bandorf (36580)
Bei Beleg 1, Buchungsstelle 36580-581100, handelt es sich um eine
Fehlbuchung. Diese kann nach Abschluss des Jahres 2020 leider nicht mehr
korrigiert werden. In Zukunft achtet die Verwaltung vermehrt auf eine korrekte
Verbuchung der Geschäftsvorfälle.
9.
Bauleitplanung (51110)
Eine Aufnahme ins Anlagevermögen erfolgte in 2021.
10.
Bauverwaltung (52100)
In Zukunft wird die Verwaltung gleichgelagerte Fällen
bei den Unterhaltungsaufwendungen verbuchen.
11.
Fähren (54820)
Die
Zuständigkeit für die Fähren liegt beim Verwaltungsrat der Rheinfähre
Linz-Kripp GmbH, die Fragen bzw. Empfehlungen kann die Stadt Remagen
dementsprechend nicht beantworten.
12.
Gewässerunterhaltung (55200)
Diese
Arbeiten werden nur nach Bedarf auf Stunden-Basis abgerechnet. Im Jahr 2019 gab
es keine derartige Befahrung, daher macht der Abschluss eines Rahmenvertrages
wenig Sinn.
13.
Steuer, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)
Gewerbesteuer (61100-401310), Belegnummer 105
Im Insolvenzverfahren 6 IK 41/18 hat die Stadt Remagen am
21.12.2020 eine Quotenzahlung auf die angemeldete Forderung erhalten. Gemäß
Beschluss vom 18.09.2020 wurde vom AG die Zustimmung zur Schlussverteilung
erteilt. Fälschlicherweise wurde angenommen, dass dadurch die Forderung
erlischt. Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft allerdings noch. Da die
Forderung ohnehin nur als Quote bedient werden kann wäre zu überlegen, ob die
entsprechende Sollstellung erst bei möglicher Quotenzahlung vorgenommen
wird.
Gewerbesteuer (61100-401310), Belegnummer 106
Im Insolvenzverfahren 6 IN 127/17 hat die Stadt Remagen am
17.12.2020 eine Quotenzahlung auf die angemeldete Forderung erhalten. Der
Verwendungszweck Schlussverteilung hat auch hier fälschlicherweise dazu
geführt, dass die Forderung ausgebucht wurde obwohl das
Restschuldbefreiungsverfahren noch läuft. Wie im o. g. Fall wäre auch hier zu
überlegen ob eine erneute Sollstellung erst nach Eingang einer Quotenzahlung
erfolgt, da auch hier nicht mit einer hundertprozentigen Befriedigung zu
rechnen ist.
Sonstige Vergnügungssteuer (61100-403200), Belegnummer 2
Im dem Insolvenzverfahren 72 IN 471/13 wurde mit Beschluss vom
16.07.2018 die Schlussverteilung mangels einer zu verteilenden Masse aufgehoben
(§ 200 InsO). In dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren wurde mit
Beschluss vom 28.11.2019 dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO
erteilt. Der entsprechende Beschluss war aus dem o. g. Beleg nicht ersichtlich
liegt nun jedoch vor.
Grundsteuerforderungen, Erlass von Kleinstbeträgen
Die Anregung der Eigentümer*innen-Ermittlung wird aufgenommen.
Die Hauptsatzung wurde Anfang 2021 geändert. Bei der Erstellung
der Erlassbuchungen in 2020 lautete die Ermächtigungsgrundlage noch § 9 Nummer
3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen. Dementsprechend liegt hier kein Fehler
vor.
14. Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (61200)
Bei
Zinserträgen aus Stundung werden die Zinsberechnungen künftig dem Buchungsbeleg
beigefügt.
Zu
den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine
Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.