Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung für die Stadt Remagen ab dem 01.01.2023 bis auf Widerruf zu beauftragen und dem Aufsichtsrat der Gt-service eine Vollmacht für die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Erdgas namens und im Auftrag der Verwaltung zu erteilen.
Die Stadt Remagen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung anzuerkennen und zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Gt-service Erdgas mit einem Biogas-Anteil von 10% auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service),
führt im Auftrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 die
3. Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
durch. Die Ausschreibung der Erdgaslieferung erfolgt auf Grundlage eines
Dauerauftrags jeweils für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Um an
der Bündelausschreibung teilnehmen zu können, muss die Verwaltung der
Gt-service einen entsprechenden Auftrag und Vollmachten zur Abwicklung der
Ausschreibung und Beauftragung der Erdgaslieferung erteilen.
Die Erdgaslieferung wird im nicht offenen
Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben.
Die Gt-service führt das Vergabeverfahren im Auftrag der teilnehmenden Kommunen
durch. Sie erteilt stellvertretend für die Teilnehmer den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden
einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene
Erdgasliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer
sogenannten strukturierten Beschaffung, das heißt, dass die Preise für die
ausgeschriebenen Liefermengen für die Vertragslaufzeit nicht zu einem Stichtag
gebildet werden, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach
Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an vier Stichtagen.
Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung
an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld
preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt
eine Mehr- und Mindermengenregelung, wobei die Vertragsmenge die Summe der
prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen ist. Der
vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge
von 80-110% der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge
diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die
entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass
der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer
Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.
Die Teilnehmer der Bündelausschreibung haben
die Möglichkeit sich für Erdgas ohne Biogasanteil oder mit einem 10%-igen
Biogas-Anteil zu entscheiden. Die Festlegung, ob Erdgas mit 10% Biogas-Anteil
ausgeschrieben werden soll, muss vor der Ausschreibung erfolgen. Nach den Erfahrungen der Gt-service kann davon
ausgegangen werden, dass bei einer Ausschreibung von Erdgas mit
10%-Biogas-Anteil mit Mehrkosten von ca. 0,4 Ct/kWh netto zu rechnen ist.
Hierbei handelt es sich um eine Prognose. Die tatsächlichen Lieferkosten können
aufgrund der nicht vorhersehbaren Marktsituation abweichen.
Bei einem Gesamtgasverbrauch aller
städtischen Liegenschaften von rund 4,3 Mio kWh (Verbrauch des Jahres 2019)
bzw. von rund 3,6 Mio kWh (Verbrauch des Jahres 2020) würden die Mehrkosten für
10%-iges Biogas zwischen rund 17.000,00 € und 20.500,00 € brutto pro Jahr
liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gaskosten haben im Jahr 2019 bei einem
Gesamtverbrauch von rund 4,3 Mio kWh rund 208.000,00 € und im Jahr 2020 bei
einem Gesamtverbrauch von rund 3,6 Mio kWh rund 162.000,00 € betragen.