Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Remagen ab dem 01.01.2023 bis auf Widerruf zu beauftragen und dem Aufsichtsrat der Gt-service eine Vollmacht für die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom namens und im Auftrag der Verwaltung zu erteilen.
Die Stadt Remagen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung anzuerkennen und zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Gt-service Ökostrom auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service),
führt im Auftrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 die
5. Bündelausschreibung Strom für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
durch. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines
Dauerauftrags jeweils für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Um an
der Bündelausschreibung teilnehmen zu können, muss die Verwaltung der
Gt-service einen entsprechenden Auftrag und Vollmachten zur Abwicklung der
Ausschreibung und Beauftragung der Stromlieferung erteilen.
Die Stromlieferung wird im nicht offenen
Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben.
Die Gt-service führt das Vergabeverfahren im Auftrag der teilnehmenden Kommunen
durch. Sie erteilt stellvertretend für die Teilnehmer den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden
einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene
Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer
sogenannten strukturierten Beschaffung, das heißt, dass die Preise für die
ausgeschriebenen Liefermengen für die Vertragslaufzeit nicht zu einem Stichtag
gebildet werden, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach
Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an vier Stichtagen.
Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung
an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld
preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt
eine Mehr- und Mindermengenregelung, wobei die Vertragsmenge die Summe der
prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen ist. Der
vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge
von 80-110% der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge
diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die
entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass
der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer
Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.
Die Teilnehmer der Bündelausschreibung haben
die Möglichkeit sich für Normalstrom oder Ökostrom zu entscheiden. Die
Festlegung, ob Ökostrom ausgeschrieben werden soll, muss vor der Ausschreibung
erfolgen. Die Gt-service erwartet bei der
Ausschreibung von Ökostrom Mehrkosten von bis zu 0,2 Ct/kWh netto. Hierbei
handelt es sich um eine Prognose. Die tatsächlichen Lieferkosten können
aufgrund der nicht vorhersehbaren Marktsituation abweichen.
Bei einem Gesamtstromverbrauch aller
Abnahmestellen inklusive der Straßenbeleuchtung von rund 1,2 Mio kWh (Verbrauch
des Jahres 2019) bzw. von rund 1,1 Mio kWh (Verbrauch des Jahres 2020) würden
die Mehrkosten für Ökostrom zwischen rund 2.500,00 € und 3.000,00 € brutto pro
Jahr liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stromkosten haben im Jahr 2019 bei einem
Gesamtverbrauch von rund 1,2 Mio kWh rund 291.000,00 € und im Jahr 2020 bei
einem Gesamtverbrauch von rund 1,1 Mio kWh rund 267.000,00 € betragen.