Betreff
Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz ab dem Lieferbeginn 01.01.2023 im Rahmen der 5. Bündelausschreibung
Vorlage
0560/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Remagen ab dem 01.01.2023 bis auf Widerruf zu beauftragen und dem Aufsichtsrat der Gt-service eine Vollmacht für die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom namens und im Auftrag der Verwaltung zu erteilen.

Die Stadt Remagen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung anzuerkennen und zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, über die Gt-service Ökostrom auszuschreiben.

 


Sachverhalt:

Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), führt im Auftrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 die 5. Bündelausschreibung Strom für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 durch. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Dauerauftrags jeweils für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Um an der Bündelausschreibung teilnehmen zu können, muss die Verwaltung der Gt-service einen entsprechenden Auftrag und Vollmachten zur Abwicklung der Ausschreibung und Beauftragung der Stromlieferung erteilen.

Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt stellvertretend für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, das heißt, dass die Preise für die ausgeschriebenen Liefermengen für die Vertragslaufzeit nicht zu einem Stichtag gebildet werden, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an vier Stichtagen. Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist.

Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, wobei die Vertragsmenge die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen ist. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 80-110% der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.

Die Teilnehmer der Bündelausschreibung haben die Möglichkeit sich für Normalstrom oder Ökostrom zu entscheiden. Die Festlegung, ob Ökostrom ausgeschrieben werden soll, muss vor der Ausschreibung erfolgen. Die Gt-service erwartet bei der Ausschreibung von Ökostrom Mehrkosten von bis zu 0,2 Ct/kWh netto. Hierbei handelt es sich um eine Prognose. Die tatsächlichen Lieferkosten können aufgrund der nicht vorhersehbaren Marktsituation abweichen.

Bei einem Gesamtstromverbrauch aller Abnahmestellen inklusive der Straßenbeleuchtung von rund 1,2 Mio kWh (Verbrauch des Jahres 2019) bzw. von rund 1,1 Mio kWh (Verbrauch des Jahres 2020) würden die Mehrkosten für Ökostrom zwischen rund 2.500,00 € und 3.000,00 € brutto pro Jahr liegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Stromkosten haben im Jahr 2019 bei einem Gesamtverbrauch von rund 1,2 Mio kWh rund 291.000,00 € und im Jahr 2020 bei einem Gesamtverbrauch von rund 1,1 Mio kWh rund 267.000,00 € betragen.