Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro Fassbender-Weber aus Brohl-Lützing, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.
Sachverhalt:
Das bisher nicht ausgebaute Teilstück der Straße „Am Anger“ soll in 2023 erschlossen
werden. Hierzu sind in diesem Jahr die ingenieurtechnischen Planungen zu
erbringen, damit frühzeitig Anlieger und Ortsbeirat beteiligt werden können.
Folgende
Planungsleistungen sind hierzu erforderlich:
1. Verkehrsanlagen
§ 45 - 48, HOAI 2021
Ø
Straßenbau
Ø
Straßenbeleuchtung
Ø
Straßenentwässerung
Die Vergütung erfolgt gemäß HOAI 2021 nach folgenden Eckwerten:
Honorarzone: II
(Einordnung gem. Anlage 11, Ziff. 11.2, HOAI)
Honorarsatz: Mindestsatz
Leistungsphasen: 1,2,3,5,6,7,8,9
Anrechenbare Netto-Baukosten: 240.000,-- €
2. Beratungsleistungen gem.
Anlage 1 Ziff. 1.4, HOAI
Ingenieurvermessung
Planungsbegleitende Vermessung“ (Entwurfsvermessung), Ziff. 1.4.2
Honorarzone: II
Honorarsatz: Mindestsatz
Leistungsphasen: 1,2,3,4
Bauvermessung Ziff. 1.4.5
Honorarzone: II
Honorarsatz: Mindestsatz
Leistungsphasen: 1,2,3,4,5
3. Besondere Leistungen gem. Anlage 13, Ziff.
13.1
( gem. § 3 (2) HOAI)
Zu LP 2: -
Erstellen von Leitungsplänen
Zu LP 7: -
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Zu LP 8: -
Kostenkontrolle
- Prüfen von
Nachträgen
- Erstellen von
Bestandsplänen
- Örtliche
Bauüberwachung
- Mitwirken beim
Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Die Vergütung
für die Besonderen Leistungen sind frei vereinbar.
Insgesamt wurden für die Vergabe des Planungsauftrages 6 Ingenieurbüros
um Honorarangaben über o.a. Leistungsphasen gebeten. Eingegangen sind 5
Honorarangebote.
Da die HOAI 2021 kein
verbindliches Preisrecht mehr darstellt, ist das Gesamthonorar frei
verhandelbar. Damit die eingereichten Honorarangebote vergleichbar sind,
konnten auf die vorgesehenen Grundleistungen Auf- oder Abschläge in Prozent
angeboten werden. Die HOAI mit ihren einzelnen Leistungsphasen und den dort
beschriebenen Leistungen bleibt für jeden Anbieter verbindlich.
Die Auswertung ist in
beigefügter tabellarischer Zusammenstellung aufgeführt. Demnach ist das
Honorarangebot des Büros Fassbender-Weber aus Brohl-Lützing , das
wirtschaftlichste Angebot.
Zunächst werden nur die
Leistungen der Leistungsphasen 1-3 sowie die Entwurfsvermessung beauftragt
(stufenweise Beauftragung). Hierzu stehen in diesem Jahr ausreichend
Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Anschluss erfolgt, nach Bereitstellung
entsprechender Haushaltsmittel für 2023, die Beauftragung der Leistungsphasen
5-9.
Honorarvergleich
1 |
Fassbender-Weber |
36.610,57 € |
100,00 % |
2 |
Bieter |
43.905,47 € |
123,29 % |
3 |
Bieter |
47.396,23 € |
133,10 % |
4 |
Bieter |
59.510,77 € |
167,12 % |
5 |
Bieter |
59.696,88 € |
167,64 % |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3) die zunächst erbracht werden müssen stehen 20.000,--€ zur Verfügung