Betreff
Vergabe Planungsauftrag: Erschließung der Straße "Am Anger" (Teilstück)
Vorlage
0567/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro Fassbender-Weber aus Brohl-Lützing, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

 


Sachverhalt:


Das bisher nicht ausgebaute Teilstück der Straße „Am Anger“ soll in 2023 erschlossen werden. Hierzu sind in diesem Jahr die ingenieurtechnischen Planungen zu erbringen, damit frühzeitig Anlieger und Ortsbeirat beteiligt werden können.

 

Folgende Planungsleistungen sind hierzu erforderlich:

1. Verkehrsanlagen § 45 - 48, HOAI 2021

Ø  Straßenbau

Ø  Straßenbeleuchtung

Ø  Straßenentwässerung

Die Vergütung erfolgt gemäß HOAI 2021 nach folgenden Eckwerten:

Honorarzone:                                  II (Einordnung gem. Anlage 11, Ziff. 11.2, HOAI)

Honorarsatz:                                    Mindestsatz

Leistungsphasen:                           1,2,3,5,6,7,8,9

Anrechenbare Netto-Baukosten: 240.000,-- €

2. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 Ziff. 1.4, HOAI

Ingenieurvermessung

Planungsbegleitende Vermessung“ (Entwurfsvermessung), Ziff. 1.4.2

Honorarzone:                                  II

Honorarsatz:                                    Mindestsatz

Leistungsphasen:                           1,2,3,4

Bauvermessung Ziff. 1.4.5

Honorarzone:                                  II

Honorarsatz:                                    Mindestsatz

Leistungsphasen:                           1,2,3,4,5

3. Besondere Leistungen gem. Anlage 13, Ziff. 13.1
     ( gem. § 3 (2) HOAI)

Zu LP 2:         - Erstellen von Leitungsplänen

Zu LP 7:         - Prüfen und Werten von Nebenangeboten

Zu LP 8:         - Kostenkontrolle
                        - Prüfen von Nachträgen
                        - Erstellen von Bestandsplänen
                        - Örtliche Bauüberwachung
                        - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

Die Vergütung für die Besonderen Leistungen sind frei vereinbar.

Insgesamt wurden für die Vergabe des Planungsauftrages 6 Ingenieurbüros um Honorarangaben über o.a. Leistungsphasen gebeten. Eingegangen sind 5 Honorarangebote.

Da die HOAI 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr darstellt, ist das Gesamthonorar frei verhandelbar. Damit die eingereichten Honorarangebote vergleichbar sind, konnten auf die vorgesehenen Grundleistungen Auf- oder Abschläge in Prozent angeboten werden. Die HOAI mit ihren einzelnen Leistungsphasen und den dort beschriebenen Leistungen bleibt für jeden Anbieter verbindlich.

Die Auswertung ist in beigefügter tabellarischer Zusammenstellung aufgeführt. Demnach ist das Honorarangebot des Büros Fassbender-Weber aus Brohl-Lützing , das wirtschaftlichste Angebot.

Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 sowie die Entwurfsvermessung beauftragt (stufenweise Beauftragung). Hierzu stehen in diesem Jahr ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Anschluss erfolgt, nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für 2023, die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9.

Honorarvergleich

1

Fassbender-Weber

36.610,57 €

100,00 %

2

Bieter

43.905,47 €

123,29 %

3

Bieter

47.396,23 €

133,10 %

4

Bieter

59.510,77 €

167,12 %

5

Bieter

59.696,88 €

167,64 %

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3) die zunächst erbracht werden müssen stehen 20.000,--€ zur Verfügung