Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen Zweckverband mit der
Verbandsgemeinde Bad Breisig über eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zur
Übernahme der Kontrollen des Fließverkehrs zu gründen und den Antrag zur
Übertragung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für
die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung auf die örtlichen
Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinde Bad Breisig sowie der Stadt Remagen beim
Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.
Sachverhalt:
Aktuell ist die Polizei gemäß § 1 Abs. 5 POG zuständig für die Abwehr von Gefahren durch den Straßenverkehr inklusive der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten. Vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention (Unfälle verhüten, Unfallfolgen mindern sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzen). Darüber hinaus sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.
Auf Antrag einer Kommune kann die
Zuständigkeit durch Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem
Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die innerörtliche
Geschwindigkeitsüberwachung (innerhalb der Ortstafeln) auf die örtlichen
Ordnungsbehörden übertragen werden. Bisher haben in Rheinland-Pfalz 34 Kommunen
hiervon Gebrauch gemacht, u.a. die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die VGen
Pellenz und Weißenthurm. Dabei können nach Ziffer 3.9 des Rundschreibens vom
Ministerium für Innern und für Sport vom 24.08.2004 gemäß
§ 12 Zweckverbandsgesetz im Rahmen einer Zweckvereinbarung Regelungen über eine
gemeinsame Aufgabenwahrnehmung getroffen werden.
Der Antrag ist formlos beim
Ministerium des Innern und für Sport zu stellen, wobei die Einzelheiten der
Durchführung zur Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in personeller und
technischer Hinsicht, eingehend darzulegen sind. Das Genehmigungsverfahren
dauert ca. 6 Monate. Die Zuständigkeit wird grundsätzlich auf Dauer übertragen.
Soweit in Einzelfällen die Aufgabe nicht sachgerecht wahrgenommen wird, kann
sie der betreffenden örtlichen Ordnungsbehörde wieder entzogen werden. Da es
sich um die Übernahme einer freiwilligen Aufgabe handelt, kann die örtliche
Ordnungsbehörde auch jederzeit wieder die Rückübertragung der Zuständigkeit
beantragen. In dem Falle erfolgt eine Streichung aus der Anlage zur
Zuständigkeitsverordnung.
Aufgrund von intensiven
Sondierungsgesprächen mit den Nachbarkommunen wird eine interkommunale
Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig angestrebt unter folgenden
Rahmenbedingungen:
·
Seitens der Verwaltungen wird die
Zusammenarbeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen
favorisiert. Dabei sollen die neuen Aufgaben durch einen ausgegliederten
Zweckverband wahrgenommen werden, der die Aufgaben zentral für beide Kommunen übernimmt.
·
Zunächst soll eine mobile Messanlage (Fahrzeug
mit mobiler Messtechnik) angeschafft werden, da diese Technik insbesondere auch
für kleinere und schmal ausgebaute Straßen besser geeignet ist. Evtl. ist zu
einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung um eine semi-stationäre Anlage
(Anhänger) möglich.
·
Die einmaligen Kosten (Erstausstattungen, etc.)
werden zu gleichen Teilen von beiden Kommunen getragen. Die laufenden Kosten
sollen zunächst durch die laufenden Einnahmen gedeckt und evtl.
Fehlbedarfe/Überschüsse zu gleichen Teilen auf die Kommunen verteilt werden.
·
Um eine optimale Auslastung der Messanlage zu
erreichen, sollen insgesamt 4 Vollzeitstellen eingerichtet werden. Neben einem
Kommunalen Vollzugsbeamten, der u.a. als Leiter des Zweckverbands fungiert,
soll neben dem Betrieb der Messanlage mit zwei Hilfspolizeibeamten, eine eigene
Bußgeldstelle mit einer Vollzeitstelle eingerichtet werden.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und dem ab Anfang
November 2021 gültigen Bußgeldkatalog ergibt sich folgende Kosten- und
Einnahmekalkulation:
Einmalige
Kosten: |
|
Anschaffung Fahrzeug (inkl. Messtechnik) |
160.000,00 € |
Ausbildung Kommunaler Vollzug (1 x) |
8.000,00 € |
Ausbildung Hilfspolizeibeamte (2x) |
4.400,00 € |
Ausbildung Messbeamte (3x) |
2.500,00 € |
Erstausstattung Personal und Räumlichkeiten |
10.000,00 € |
Software |
5.000,00 € |
Gesamt |
189.900,00 € |
Kosten pro Kommune:
94.950,00 €
|
||||||||||||||||||||||||||||||
|
Einnahmen
Ausgehend von Angaben verschiedener Kommunen und unter Berücksichtigung
von mindestens 9 Messungen pro Woche und dem aktuellen Bußgeldrahmen wird mit
Einnahmen von insgesamt 330.000 Euro pro Jahr gerechnet.
Überschuss laufende
Kosten: 36.648,34 €
Anteil pro Kommune: 18.324,17 €