Betreff
Ausschreibung der Bürgermeisterstelle
Vorlage
0047/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, die Bürgermeisterstelle öffentlich auszuschreiben und mit dem vorstehenden Ausschreibungstext fristgerecht im Staatsanzeiger zu veröffentlichen.


Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung hat für die Bürgermeisterwahl den 07.03.2010 als Wahltermin bestimmt (Stichwahltermin 21.03.2010). Nach § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 62. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung mit folgendem Text im Staatsanzeiger zu veröffentlichen:

 

 

Bei der STADT REMAGEN, Landkreis Ahrweiler

 

ist die Stelle der/des

 

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 10.08.2010 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich um eine Wiederwahl.

 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 07. März 2010, von den Wahlberechtigten der Stadt Remagen für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine Bewerberin/kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, 21.03.2010, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

 

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staats-angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

 

Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tage des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 2/B 3 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

 

Es wird erwartet, dass die/der gewählte Bürgermeisterin/Bürgermeister ihren/seinen Wohnsitz in der Stadt Remagen nimmt.

 

Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch die Einzelbewerberin/den Einzelbewerber oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bzw. durch eine Wählergruppe gemäß § 62 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz erforderlich. Weitere Einzelheiten - insbesondere die Ausschlussfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge - ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die bis spätestens 04.01.2010 im Amtsblatt der Stadt Remagen - Remagener Nachrichten - veröffentlicht wird.

 

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung (keine Ausschlussfrist) an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen.