Betreff
Bürgschaft für die Rheinfähre Linz-Kripp GmbH
Vorlage
0589/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 500.000,00 Euro zur Sicherung des Kredits der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH zu.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Remagen hat zum 01.06.2012 eine Bürgschaft in Höhe von 900.000,00 Euro für die Rheinfähre Linz-Kripp GmbH übernommen.

 

Die Bürgschaft diente zur Sicherung zweier Darlehen bei der Sparkasse Neuwied, Darlehen Nr. 627108772 und Nr. 627109952, über jeweils 1.800.000,00 Euro. Die Stadt Linz, als zweiter Gesellschafter der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH, hat zum gleichen Zeitpunkt in 2012 ebenfalls eine Bürgschaft über 900.000,00 Euro übernommen.

 

Der gesamte Darlehensbetrag in Höhe von 3.600.000,00 Euro diente zur Anschaffung des Fährschiffes Linz-Remagen.

 

Die Zinsbindung endet nach 10 Jahren Laufzeit zum 30.03.2022.

Das Darlehen Nr. 627109952 über 1.800.000,00 Euro wurde bereits komplett zurückgezahlt. Beim Darlehen Nr. 627108772 beläuft sich die Restschuld auf rund 1.000.000,00 Euro. Der Zinssatz lag zuletzt bei 3,2 %.

 

Über die Restschuld wurde am Markt ein neues Darlehen angefragt. Die Volksbank RheinAhrEifel bot als Günstigster einen neuen Zinssatz von 1,25 % an, welches angenommen werden soll. Voraussetzung ist, dass die Städte Remagen und Linz erneut die Bürgschaft übernehmen. Das neue Darlehen läuft über 10 Jahre bis zum Jahr 2032. Das Darlehen wird in dieser Zeit komplett getilgt.

 

Für die Übernahme der Bürgschaft erhält die Stadt Remagen eine Avalprovision in Höhe von 0,25 %. Die Provision wird jährlich von der jeweiligen Restschuld des Darlehens berechnet.

 

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde über die Bürgschaftsübernahme nach § 104 der Gemeindeordnung wird nach der Beschlussfassung beantragt.