Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Remagen zu erlassen.
Sachverhalt:
Mit der
Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz
(LBKG), das am 30. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, haben
sich die Vorgaben
zur Ermittlung der Kostensätze geändert.
Das Ministerium
des Innern und für Sport erarbeitet derzeit eine Rechtsverordnung
über die
Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge nach § 36 Abs.
10 LBKG. Da dies
noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und ggfs. nicht alle Einsatzfahrzeuge
enthalten sein werden, ist es erforderlich, eine neue Kostensatzung zu erlassen
und die Gebührensätze an die Neuregelungen des § 36 LBKG anzupassen.
Die Stundensätze wurden daher neu kalkuliert und eine neue Kostensatzung
(s. Anlage) basierend auf der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
aufgestellt.
Zudem soll der Stundensatz für Brandsicherheitswachen von 9,- Euro auf
12,- Euro erhöht werden.
Hinsichtlich der
Rückwirkung der Satzung wurde sich für die rechtssicherere Variante
entschieden, eine Übergangsregelung (Deckelung auf alte Stundensätze) für
Einsätze im Zeitraum vom 30.12.2020 bis zum Bekanntmachungstag der neuen
Satzung aufzunehmen.