Betreff
Satzung Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr
Vorlage
0597/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Remagen zu erlassen.


Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG), das am 30. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, haben

sich die Vorgaben zur Ermittlung der Kostensätze geändert.

 

Das Ministerium des Innern und für Sport erarbeitet derzeit eine Rechtsverordnung

über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge nach § 36 Abs.

10 LBKG. Da dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und ggfs. nicht alle Einsatzfahrzeuge enthalten sein werden, ist es erforderlich, eine neue Kostensatzung zu erlassen und die Gebührensätze an die Neuregelungen des § 36 LBKG anzupassen.

 

Die Stundensätze wurden daher neu kalkuliert und eine neue Kostensatzung (s. Anlage) basierend auf der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz aufgestellt.

 

Zudem soll der Stundensatz für Brandsicherheitswachen von 9,- Euro auf 12,- Euro erhöht werden.

 

Hinsichtlich der Rückwirkung der Satzung wurde sich für die rechtssicherere Variante entschieden, eine Übergangsregelung (Deckelung auf alte Stundensätze) für Einsätze im Zeitraum vom 30.12.2020 bis zum Bekanntmachungstag der neuen Satzung aufzunehmen.