Betreff
Abflusslose Gruben
• Gebührenerhöhung
• Umbau Kleinkläranlagen
Vorlage
0610/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt, die „mobile“ Abwasserbeseitigung beizubehalten und von der Einführung einer kostendeckenden Gebühr hierfür abzusehen. Die Grundstücke mit hohem Schmutzwasseraufkommen sollen über die nächsten Jahre mit Kleinkläranlagen ausgestattet werden. Auf einen externen Planungsauftrag wird zunächst verzichtet.

 


Sachverhalt:

Gem. Beschluss der Werkausschuss-Sitzung vom 15.11.2021 (TOP 6) soll über eine Gebührenerhöhung für abflusslose Gruben beraten werden.

 

Im Entsorgungsgebiet der Stadtwerke Remagen wurden 2021 rd. 3.000 m³ Schmutzwasser über abflusslose Gruben entsorgt. Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube, in die das gesamte anfallende Schmutzwasser ohne Überlauf eingeleitet wird. Dieses Schmutzwasser muss insgesamt abgefahren werden, was aufgrund der begrenzten Fahrzeugkapazität zu häufigen Fahrten führt.

 

2021 sind hierfür insgesamt Kosten in Höhe von rd. 45.500 € für die Abfuhr sowie die Annahme beim Abwasserzweckverband Untere Ahr in Sinzig entstanden.

 

Die Abrechnung der abflusslosen Gruben erfolgt gem. der gültigen „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ über die Schmutzwassergebühr. Diese beträgt derzeit 2,25 €/m³. Bei einer Menge von 3.000 m³ ergeben sich, gemessen an der Abfuhrmenge, Schmutzwassererlöse von 6.750 €. Es entstand somit 2021 eine Unterdeckung von rd. 38.750 €, welche durch die Solidargemeinschaft getragen wurde.

 

Abflusslose Gruben bestehen im Stadtgebiet dort, wo eine Erschließung durch öffentliche Kanalisation unverhältnismäßig teuer ist. Dabei ist die „mobile Entsorgung“ mit Kostenunterdeckung eine rechtlich durchaus praktikable Möglichkeit, soweit es sich um einen geringen Prozentsatz, gemessen an den an der öffentlichen Kanalisation angeschlossenen Bürgern, handelt.

 

Nach Aussage des Gemeinde- und Städtebundes gilt der Grundsatz, dass eine gesonderte Gebühr für abflusslose Gruben zwingend kostendeckend sein muss.

 

Wie in der Werkausschuss-Sitzung am 15.11.2021 berichtet, wäre die Einführung einer gesonderten Gebühr für abflusslose Gruben in Höhe von 15,00 €/m³ Schmutzwassermenge kostendeckend. Für einen 3-Personen-Haushalt, bei dem zurzeit jährliche Schmutzwassergebühren von rd. 216 € anfallen, würde sich die jährliche Belastung bei Kostendeckung für den Eigenbetrieb um mehr als 1.200 € erhöhen.

 

Des Weiteren wurde die Betriebsführerin in der Werkausschuss-Sitzung am 15.11.2021 beauftragt, ein Planungsbüro mit der konkreten Planung des Umbaus der 13 relevanten Anlagen zu betrauen, um wirtschaftliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Die Honoraranfrage ergab ein Missverhältnis zwischen Planung und Investition.

Die Planungskosten können demnach die Baukosten übersteigen. Unter diesen Umständen wird die Entscheidung eines Planungsauftrags an ein Ing.-Büro mit folgenden Erkenntnissen zurück in den Werksausschuss übertragen:

 

Durch den Umbau der relevanten Gruben in Kleinkläranlagen auf privatem Grund würden sich auf Basis der erfolgten Honoraranfrage für den Eigenbetrieb Investitionen, bei durchschnittlich 40 T€ pro Anlage, in Höhe von 520 T€ ergeben.

Diese Investitionen wären, geprüft nach der Kapitalwertmethode, unwirtschaftlich.

 

Es wird empfohlen, von einem externen Planungsauftrag Abstand zu nehmen.

Die „mobile“ Abwasserbeseitigung ist rechtssicher und kann fortgeführt werden.

Die Subventionen der abflusslosen Gruben sollen dennoch über die nächsten Jahre reduziert werden. Das Abwasserwerk wird im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern Möglichkeiten zur technischen Umsetzung sondieren, um jährlich eine vollbiologische Kleinkläranlage zu realisieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

offen