Betreff
Untersagung von Aufnahmen von Straßenzügen in Remagen durch "Google" für den Dienst "Streetview", Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
0053/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen


Sachverhalt:

Von dem Internetportal „Google“ werden zur Zeit in ganz Deutschland Straßenzüge für den Dienst „Streetview“ abgelichtet. Auch in Remagen sollen voraussichtlich entsprechende Aufnahmen gemacht werden. Zu der Problematik wurde bereits in der Stadtratssitzung am 29.09.2008 Stellung genommen.

 

Von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird ein Verbot von Aufnahmen von Remagener Straßenzügen gefordert. Für ein solches von der Stadt auszusprechende Verbot fehlt es jedoch ungeachtet der Frage, ob der Dienst Streetview Remagen eher nutzt oder schadet, an einer Rechtsgrundlage, so dass ein rechtliches Vorgehen gegen Google ohne Erfolg bleiben dürfte. Primär können durch Aufnahmen von Straßen Persönlichkeitsrechte von Anwohnern oder zufällig im Bild befindlicher Personen verletzt werden. Entsprechende Rechte müssen jedoch durch die betroffenen Personen selbst geltend gemacht werden, da Gemeinden nicht kollektiv das Selbstbestimmungsrecht ihrer Bürger wahrnehmen können.

 

Problematisch können Aufnahmen und deren Veröffentlichung im Internet auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sein, weshalb die Datenschutzbeauftragten der Länder bereits seit längerer Zeit versuchen, gegen Google vorzugehen. Da auch dies rechtlich nicht ganz unproblematisch ist, hat man versucht, Google im Verhandlungsweg zu Zugeständnissen zu bewegen. Dies ist zwischenzeitlich auch gelungen, denn Google hat sich nach den uns vorliegenden Informationen bereit erklärt, Bilddetails dort zu verfremden, wo die Privatsphäre Dritter betroffen ist. So sollen z.B. Gesichter, Autokennzeichnen oder Hausnummern unkenntlich gemacht werden, womit die wesentlichen Einwände gegen den Dienst hinfällig werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Aus den genannten Gründen ist ein Vorgehen gegen Google durch die Stadt weder möglich noch unbedingt notwendig. Sind dennoch Maßnahmen zu ergreifen, so ist es Aufgabe der unmittelbar betroffenen Personen sowie ggf. der Datenschutzbehörden, gegen eventuelle Verstöße durch Google vorzugehen.