Betreff
Bau- & Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
22. Änderung Flächennutzungsplan 2004 sowie
2. Änderung Bebauungsplan 10.20 "Tennisanlage / Studentenwohnheim"
Vorlage
0652/2022
Aktenzeichen
610-13/10.20/02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, mit den dargestellten Zielen das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes einzuleiten.


Sachverhalt:

Der geplante Ausbau des Kindergartens St. Martin lässt sich am bisherigen Standort nicht umsetzen. Eine Einigung über den eigentlich bereits vereinbarten Erwerb des Grundstücks durch die Stadt scheiterte letztlich am Willen des Eigentümers.

 

Die Suche nach Alternativen gestaltet sich schwierig, ein weiteres Siedlungswachstum stößt an Grenzen und entgegenstehende Belange. So wurde die Idee geboren, einen Teil des südlich vom Schwimmbad gelegenen Parkplatzes aufzugeben und als Standort für eine neue Kita zu nutzen. Ein Teil des angrenzenden verbuschten Feldgehölzes wird hierzu von Unrat und Unterholz geräumt und in die künftigen Freianlagen der Einrichtung integriert.

 

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst überschlägig eine Fläche von ca. 3.100 m², hiervon werden etwa 1.800 m² bisher als Parkplatz genutzt. Alle Flächen stehen im Eigentum der Stadt Remagen.

 

 

Abbildung 1: Änderungs- und Erweiterungsbereich rot umrandet

 

 

Zur Umsetzung dieser Idee ist eine weitere Änderung des Bebauungsplans 10.20 „Tennisanlage / Studentenwohnheim“ erforderlich. Hierzu wird der Geltungsbereich in südliche Richtung erweitert und zusammen mit dem benötigten Anteil des bisherigen Parkplatzes als Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen festgesetzt.

Abbildung 2: Bebauungsplan10.20 "Tennisanlage / Studentenwohnheim",
geltende Fassung der 1. Änderung (Auszug)

 

 

Parallel zum Bebauungsplan ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern, der das Plangebiet bislang als Parkplatz bzw. Grünfläche darstellt.

Bei der Planung berücksichtigt werden wird, dass der Standort abschnittsweise als vormalige Kiesgrube und Altablagerungsstelle kartiert ist.