Sachverhalt:
Als
Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
08.06.2022
beigefügt.
Zu
der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1.
Liegenschaften (11420)
Erworbene Waldfläche
Das erworbene Grundstück wurde in 2022 von
Ackerland auf Waldflächen umgebucht.
Ankauf und Verbuchung Kirchstraße 1
Das Haus Kirchstraße 1 wird nicht mehr als
Wohnhaus genutzt. Vielmehr ist geplant das Gebäude in den nächsten Jahren
abzureißen und ein Informationszentrum Welterbe „Niedergermanischer Limes“ zu
errichten. Bis dahin steht das Gebäude leer und ist daher als Liegenschaft zu
betrachten.
2. Bauhof (11430)
„Späte“ Abrechnungen der Leistungen des Bauhofs
Die Mitarbeiter/innen sind angehalten die
Begründungen der Anordnungen kurz aber präzise zu halten. Die Interne
Leistungsverrechnung wird in der Regel nur einmal im Jahr, zum Jahresende, abgerechnet.
Es handelt sich um eine reine interne Verbuchung, die nicht zahlungswirksam
wird.
Diese Arbeits- und Abrechnungweise hat sich
seit Jahren bewährt.
Vermietung Dachfläche Bauhof
Für die Vermietung
der Dachfläche des Bauhofs gab es keine Ausschreibung. Ein privater Investor
hat seinerzeit eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Grundschule Kripp
betrieben und fragte an, ob es seitens der Stadt Remagen weitere Flächen gebe, um
weitere Photovoltaikanlagen zu betreiben. Mit Beschluss vom 29.06.2010 hat der
Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die Dachfläche des Bauhofs ebenfalls an
einen privaten Investor zu vermieten. Eine Befristung ist in dem Vertrag nicht
enthalten.
Texte bei der Abrechnung von Fremdleistungen
Beim Aufteilen der Lieferantenrechnungen werden
die Buchungstexte automatisch übernommen. In Zukunft werden die Texte
entsprechend der Aufträge gesplittet.
Ausweitung der Kataster
Verwaltungsseitig ist vorgesehen in Zukunft
verschiedene Kataster anzulegen. Ein Baumkataster existiert bereits. Ein
Kataster für Mülleimer ist in Arbeit. Weitere sollen folgen.
3.
Rechtsangelegenheiten (11900)
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 31.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, einen
Wirtschaftsprüfer zu engagieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden
außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung der VHS war nicht
vorgesehen.
4.
Sicherheit und Ordnung (12210)
Abrechnung
kostenpflichtiger Tests
Bei
den kostenpflichtigen Tests wurde bei Beleg 1 versehentlich in der Anlage das
Testergebnis mit angegeben. Kostenpflichtige Tests gab es nur in einem kurzen
Zeitraum.
Einnahmeüberschuss
Corona Testzentrum, Beleg 14 (19.500 €)
Die
Verteilung des Einnahmeüberschusses des „städtischen Anteils“ wurde durch die
städtischen Mitarbeiter/innen, die im Testzentrum aktiv sind, beschlossen.
Verbuchung
der Tauchpumpen
Die
Tauchpumpen werden in 2022 in das Anlagevermögen aufgenommen.
Wartung
der Kaffeemaschine
Die
Kaffeemaschine wurde der Feuerwehr im Rahmen der Flutkatastrophe geschenkt.
Während dieser, wurden unter anderem auch die Fremdwehren und die Helfer/innen
im Verteilzentrum mit Kaffee versorgt. Die Kaffeemaschine verbleibt auch nach
Ende der Flutkatastrophe bei der Feuerwehr Remagen. Durch die hohe Auslastung
musste diese Ende letzten Jahres gewartet werden.
5.
Straßenverkehrswesen (12310)
Die
Bitte der Bürgerin wurde noch nicht geprüft/bearbeitet, wird aber in 2022
nachgeholt.
6.
Brandschutz (12600)
Der
genannte Einsatz vom 05.06.2020 wurde in 2020 fälschlicher Weise zuerst einer
Person in Rechnung gestellt. Bei erneuter Durchsicht der Unterlagen ist dann
aufgefallen, dass für diesen Einsatz jedoch zwei Verursacher von der Polizei
genannt wurden. Daher wurde der ursprüngliche Kostenbescheid mit Beleg Nr. 10
in 2021 abgesetzt. Die Kosten wurden dann den beiden Verursachern, laut
Polizei, in Rechnung gestellt (siehe Beleg 8 und 9).
Nach
Zustellung meldete sich einer der Verantwortlichen und gab an, dass er die
Kosten für den gesamten Einsatz übernimmt, da er der alleinige Verursacher war.
Daraufhin wurde der Bescheid abgesetzt (Beleg 40 und 41) und ein neuer Bescheid
in Höhe der Gesamtkosten (Beleg Nr. 30) angelegt.
Eine
Ratenzahlung wurde gewährt, da der Verursacher Student ist und kein hohes
Einkommen hat.
7.
Förderung öffentlicher Büchereien
Eine Anpassung von Zuschüssen im Rahmen der Haushaltsberatungen durch
den Stadtrat kann regelmäßig nur auf Grundlage eines entsprechenden Antrags und
Darlegung der Einnahmen und Ausgaben erfolgen.
8.
Kindergarten St. Anna (36510) u.a.
Leider
wurde versäumt, den Verwendungsnachweis fristgerecht zu erbringen, was nicht zu
entschuldigen ist.
Die
Mitarbeiter/innen wurden angehalten, zukünftig noch genauer auf
Fristen zu achten, damit sich ein derartiger Vorfall nicht
wiederholt. Darüber hinaus wird verwaltungsintern die Möglichkeit der
Regulierung durch die Eigenschadenversicherung geprüft.
9.
Kindergarten St. Johannes-Nepomuk (36552)
Neben dem Erbbauzins in Höhe von 4.703,16 € werden
keine Mietzahlungen an die Kirche geleistet.
10.
Kindergarten Bandorf (36580)
Künftig
werden bei Produkt 36580 nur noch Aufwendungen in Bezug auf den Neubau
Kindergarten Bandorf gebucht. Alle Aufwendungen betreffend den Mietcontainern
und den laufenden Betrieb der Außenstelle Kindergarten Unkelbach werden auf
Produkt 36520 verbucht.
Eine
Korrektur der Fehlbuchungen in 2021 ist leider nicht mehr möglich.
11.
Jugendpflege (36610)
Die Beschaffungen wurden nach den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgeführt.
12.
Bauverwaltung (52100)
Wie
der Rechnung zu entnehmen ist, wurden knapp 5.000 EUR für verschiedene
Leistungen zur Erstellung des Druckmaterials des Klimaschutzkonzeptes erbracht.
Darunter fielen: Erstellung des Layouts des Klimaschutzkonzeptes und Erstellung
des Layouts für die Kurzfassung des Klimaschutzkonzeptes.
Inbegriffen
sind dabei:
• Korrekturlesen der Texte &
Ideensammlung zur grafischen Umsetzung
• Content-Anpassung
• Überschriften setzen, Highlights
durch Icons, Infokästen, Zitate, Bilder
• Ausdruck – gezielte
Präsentationssprache: informativ, interessant, prägnant, kreativ, nachhaltiger
Blick auf Gesamtheit, Struktur und Zielgruppe
• Proof + Bereitstellung der Daten (digital,
Druckversion mit und ohne Beschnittzugabe)
Das
Angebot vom beauftragten Unternehmen war das günstigste Angebot von fünf
Vergleichsangeboten.
13.
Fähren (54820)
Die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses
werden an die Rheinfähre Linz-Kripp GmbH zur Beratung und Entscheidung
weitergegeben.
14.
Gemeindestraßen (54110)
Die
Mitarbeiter/innen wurden angewiesen, bei der Verbuchung der Geschäftsvorfälle
mehr Sorgfalt walten zu lassen.
15.
Park- und Gartenanlagen (55100)
Kontrolle der Pflegemaßnahmen
Die
über den Rahmenvertrag zur Baumkontrolle und verschiedener Pflegemaßnahmen
hinausgehenden Arbeiten werden gesondert beauftragt; vielfach geht die
Initiative hierbei nicht von der kontrollierenden Firma, sondern von der Stadt
aus. Bei einzelnen Arbeiten, wie etwa der Fällung von Bäumen, prüft zunächst
der Bauhof, ob die Möglichkeit besteht, mit dem vorhandenen Personal und der
vorhandenen Ausstattung die Arbeiten inklusive der Entsorgung wirtschaftlich
selbst durchzuführen.
Wirtschaftlichkeit bei Übertragung auf den Bauhof
Der Bauhof kann diese Arbeiten aus
Kapazitätsgründen nicht leisten. Um die Arbeiten ausführen zu können, müssten
eine zusätzliche Gärtner-Kolonne installiert werden. Neben den Personalkosten
müssen Unterhaltungskosten für Fahrzeuge und Arbeitsgeräte eingeplant werden,
die die bisherigen Kosten der Fremdvergabe deutlich übersteigen würden. Demnach
ist eine Wirtschaftlichkeit bei einer Übertragung der Arbeiten auf dem Bauhof
zu verneinen.
16.
Gewässerunterhaltung (55200)
Die Kosten bei der Gewässerunterhaltung,
Honorarrechnungen Büro Becker, gehören zur Renaturierung des Unkelbachs. Diese
Kosten werden über die laufende Fördermaßnahme „Renaturierung des Unkelbachs“
mit bis zu 90% gefördert.
17.
Kommunale Forstwirtschaft (55510)
Wie im September 2020 vom Stadtrat beschlossen, war
ursprünglich geplant, die Wiederbewaldung der Kahlflächen im Stadtwald durch
die Bepflanzung mit Traubeneichen, Esskastanien und Winterlinden durchzuführen.
Während der Durchführung der Maßnahme hat sich
jedoch die Förderrichtlinie geändert, sodass von der Bepflanzung mit der
Esskastanie abgesehen werden musste.
18.
Sonstige Einrichtungen (57360)
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Höhe der
Kaution bei 50,00 € zu belassen, da die Probleme eher die Hinterlassung von
Müll an der Grillhütte betreffen als Sachbeschädigung.
19.
Steuer, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)
Hundesteuer (61100-403300)
Die Anregung, die Abmeldung eines Hundes rückwirkend auf 3 Monate
zu begrenzen, werden wir im Rahmen einer Satzungsänderung aufnehmen und in
einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten lassen.