Betreff
Kreisweite Kooperation zur überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorge
Vorlage
0663/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Remagen nimmt die Informationen zur Kenntnis. Die Beschlussfassung über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Stadtrat, wenn bis dahin detaillierte Informationen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen.

 

 


Sachverhalt:

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Folgen der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 haben sich die hauptamtlichen Bürgermeister des Kreises in der Sitzung der Kreisgruppe vom 18. November 2021 dafür ausgesprochen, „die notwendigen Maßnahmen des Hochwasserschutzes als zu verstetigende kreisweite Aufgabe zu verstehen und auf die Ebene des Landkreises unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungspflicht zu ziehen“. Ergänzt um die Beratungsgrundlage aus dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 29. November 2021, nach welchem der Kreis in Abstimmung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern die Aufgabe von Planung und baulicher Umsetzung überörtlicher Hochwasserschutz-maßnahmen nach § 2 Abs. 3 LKO übernehmen soll, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 30. März 2022 beschlossen, im Wege einer Kooperationsvereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Verbandsgemeinden sowie der kreisangehörigen Gemeinde ein Fachbüro zu beauftragen, die vorhandenen bzw. in Aufstellung befindlichen örtlichen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte in Bezug auf die Hochwasserschutzmaßnahmen auszuwerten, zu vereinheitlichen und zusammenzu-führen, diese unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe am 14./15.07.2021 progressiv weiterzuentwickeln und um überörtliche Aspekte zu ergänzen sowie strukturelle Vorschläge für eine effiziente Umsetzung der daraus resultierenden Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten.

 

Die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung und die darin enthaltene Vorgehensweise wurden im Vorfeld der Beratungen in den Kreisgremien zwischen Vertretern des Landkreises, der Kreisgruppe als auch des Landes grundlegend besprochen. Die nun zur Beratung vorliegende Kooperationsvereinbarung wurde gegenüber der vom Kreistag beratenen Kooperationsvereinbarung nach weiteren Gesprächen zwischen den Beteiligten geringfügig ergänzt bzw. insbesondere in der Frage der Kostentragung konkretisiert.

 

Grundlegend sind zunächst zwei große Handlungsfelder zu betrachten, die gemeinschaftlich bewältigt werden sollen:

 

Handlungsfeld 1 - Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der bereits vorliegenden Konzepte

 

Die Erstellung eines Planes zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen aus den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten für den gesamten Kreis Ahrweiler wird in der vorliegenden Kooperationsvereinbarung geregelt. Dabei ist aus dem Bereich der Förderkulisse des Landes wichtig zu wissen, dass das Land überörtliche Schutzmaßnahmen besonders fördert. Überörtliche Maßnahmen schützen eben nicht nur einzelne Anlieger oder die Bewohner eines Ortes, sondern die Maßnahmen schützen vereinfacht dargestellt auch Unteranlieger eines Baches oder der Ahr. Dementsprechend sollen überörtliche Schutzmaßnahmen als Gemeinschafts-aufgabe angegangen werden. Örtliche Schutzmaßnahmen verbleiben auf der rein örtlichen Ebene. Gerade mit Blick auf die überörtlichen Schutzmaßnahmen hat das Land in Aussicht gestellt, die nun anstehenden Planungsarbeiten (nochmals) zu fördern. Die weitere Kostenregelung (§ 3 der Vereinbarung) sieht vor, dass der nach der Landesförderung verbleibende Eigenanteil mit jeweils einem Neuntel von den acht Kommunen und dem Landkreis getragen werden. Weiterhin erfolgt für das vom Kreis eingesetzte Personal keine Personal- und Sachkostenerstattung durch die Kommunen.

 

Handlungsfeld 2 - Umsetzung von Schutzmaßnahmen aus einer überarbeiteten Konzeption

 

Die konkrete Umsetzung von überörtlichen Schutzmaßnahmen aus der nun zu erarbeitenden Gesamtkonzeption ist in einem zweiten Schritt zu vereinbaren. Es besteht insofern zwischen den acht Kommunen und dem Landkreis Einigkeit, dass die zielgerichtete Erarbeitung der zweiten Kooperationsvereinbarung erst dann Sinn macht, wenn die sich aus der Gesamtkonzeption ergebenen Maßnahmen bekannt sind. Selbstverständlich steht es den Kommunen bis dahin als auch mit Blick auf rein örtliche Schutzmaßnahmen frei, in eigener Regie weitere Maßnahmen in der Zwischenzeit anzustoßen oder fertig umzusetzen. Es besteht in der Kreisgruppe Einigkeit, dass die in den Starkregen- bzw. Hochwasserschutzkonzepten enthaltenen überörtlichen Maßnahmen solidarisch finanziert werden sollen. Die Einzelheiten werden nach der weiteren Abstimmung mit dem Land in den Gremien vorgestellt und sind dann noch gesondert zu vereinbaren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die mit der Kooperationsvereinbarung verbundenen Kosten sind gegenwärtig konkret nicht zu beziffern, weil der Aufwand für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der unterschiedlichen kommunalen Konzepte derzeit nicht zu greifen ist. Ebenso gibt es noch keine Aussage zur Höhe der zu erwartenden Landesförderung. Von dem dann verbleibenden Eigenanteil trägt jede Kommune sowie der Landkreis ein Neuntel.