Betreff
Einrichtung eines Memoriam-Garten auf dem Friedhof Remagen, Beschluss
Vorlage
0667/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat empfiehlt die Errichtung eines Memoriam Garden auf dem Friedhof.


Sachverhalt:

Es wird angeregt auf dem Friedhof Remagen einen Memoriam-Garten anzulegen.

Dieser bietet eine Beisetzung an einem anspruchsvoll gestalteten Ort, der bis zum Ende der Nutzungsfrist durch eine Pflege abgesichert ist, jedoch nicht von Hinterbliebenen durchgeführt werden muss.

Anonyme Beerdigungen gibt es bei dieser Grabanlage nicht.

Neben der gärtnerischen Bepflanzung ist die Anlage geprägt durch Sitzgelegenheiten, Kunstgegenstände oder Wasserelementen.

 

Die hoheitliche Verantwortung inkl. der Vergabe der Nutzungsrechte verbleibt bei der Verwaltung.

 

Die Verantwortung der dauerhaft gepflegten Anlage obliegt einer Friedhofsgärtnerei, die Mitglied ist bei der Genossenschaft der Friedhofsgärtner und im Rahmen einer Ausschreibung von der Stadt Remagen beauftragt wird.

 

Nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe wird ein Gestaltungs- und Belegungsplan durch die beauftragte Gärtnerei erstellt und vertraglich vereinbart. Die Vielfalt der Grabarten soll sich dabei in der Anlage wiederspiegeln. Das Gesamtbild des Friedhofes soll erhalten bleiben, die Anlage soll keine Überbewertung erfahren.

Die Friedhofsatzung ist im Hinblick einer neuen Grabart anzupassen.

 

Mittels Vertrag erhält der Bürger eine feste Kosten- und Gebührenzusage für die Dauer des Nutzungsrechts.

Die Gebühren der aktuellen Gebührensatzung für das Nutzungsrecht bleiben unverändert. Der Erwerb einer gärtnerbetreuten Grabstelle ist immer an den Abschluss eines Grabpflegevertrages gekoppelt. Eine namentliche Kennzeichnung des Verstorbenen wird an einer zentralen Stele angebracht, an der auch Grabschmuck, bzw. Lichter für die Verstorbenen abgelegt werden können.

 

Für die Einrichtung der Grabanlage gehen die Gewerke in Vorleistung und übernehmen die finanzielle Umsetzung. Eine Übernahme von Zusatzleistungen z. B. der Ersteinrichtung, wird zwischen der Verwaltung und den Gewerken vertraglich vereinbart.

 

Herr Georg Ramm von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG, wird an der Sitzung teilnehmen um das Verfahren näher zu erläutern.

 

Als möglicher Ort für eine solche Einrichtung, bietet sich die unmittelbar hinter der Friedhofskapelle befindliche Freifläche an.

 

 

Als Anlage ist der Plan des Memoriam Garden der Stadt Wirges beigefügt.