Betreff
Widmung von Gemeindestraßen - Ligusterweg
Vorlage
0684/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Ligusterweg in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 36 bzw. 6, Flurstücke 45/22, 1693 und 1694. Ebenso soll die Widmung für die Flurstücke 347 und 45/24 nachgeholt werden.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 


Sachverhalt:

 

Nach der erstmaligen Herstellung des Ligusterweges zur Erschließung neuer Baugrundstücke soll dieser nun dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr gewidmet werden. Die Straße liegt in der Gemarkung Remagen Flur 36 bzw. 6, Flurstücke 45/22, 1693 und 1694.

Die beiden Flurstücke 347 und 45/24 wurden bereits in den 80er-Jahren hergestellt. Da hierfür seinerzeit keine Widmung erfolgt ist, soll diese nun nachgeholt werden.