Betreff
Bauleitplanung der Stadt Remagen
21. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Remagen "Kindergarten Bandorf"
Bebauungsplan 33.09 "Kindergarten am Lohweg", Oberwinter-Bandorf
- Auswertung der Offenlagen
- Feststellungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Vorlage
0687/2022
Aktenzeichen
610-13/33.09/00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Basis der beigefügten Anlage

  1. entsprechend der jeweiligen Vorschläge die Stellungnahmen zusammen mit den weiteren öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen,
  2. hiernach für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes den Feststellungsbeschluss zu fassen sowie
  3. den Bebauungsplan 33.09 „Kindergarten am Lohweg“ in der entsprechend anzupassenden Fassung als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Ausgehend von den letzten Beschlüssen des Stadtrates sowie des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses hat die Verwaltung die zweite Beteiligungsstufe (Offenlage) für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans 33.09 „Kindergarten am Lohweg“ durchgeführt.

 

Städtebauliches Ziel der Planungen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer Kindertagesstätte in Bandorf. Zusammen mit anderen Aus- und Neubauten weiterer Kindertagesstätten im Stadtgebiet wird diese Einrichtung benötigt, um den dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (Wohnbaufläche in Fläche für den Gemeinbedarf) wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit einer Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt, das zur Aufstellung des Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren.

 

Die Offenlage der beiden Bauleitplanverfahren fand zeitgleich in der Zeit vom 27.05. bis einschließlich 01.07.2022 statt. Die ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage erschien im Amtsblatt der Stadt Remagen am 19.05.2022 (Remagener Nachrichten 20/2022). Sie enthielt den Hinweis, dass die jeweiligen Verfahrensunterlagen bei der Bauverwaltung wie auch auf der Homepage der Stadt Remagen eingesehen werden können und dass die Möglichkeit besteht, innerhalb der angegebenen Frist eine Stellungnahme abzugeben.

Die von der Planung betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen wurden mit separatem Schreiben vom 12.05.2022 über die anstehende Offenlage informiert, soweit ein entsprechender Zugang vorlag, erfolgte die Information auch durch eine inhaltsgleiche E-Mail.

 

Die Einsichtnahme in die Unterlagen in den Räumen der Bauverwaltung wie auch im Internet war tatsächlich bis nach der Sitzung des Ortsbeirates Oberwinter am 20.07.2022 möglich.

 

Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, deren Wertungen sowie die hieraus abgeleiteten Abwägungsvorschläge sind der Anlage zu entnehmen. Sämtliche Stellungnahmen werden hierbei wörtlich wiedergegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden personenbezogene Angaben in den Stellungnahmen der Bürger geschwärzt, soweit sie ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind.