Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 20.06.2011
Vorlage
0697/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 20.06.2011.

 


Sachverhalt:

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 20.06.2011 in einigen Punkten anzupassen, um die Sachbearbeitung der Vergnügungssteuer zu vereinfachen. Auch die Automatenaufsteller profitieren von der Änderung.

 

Des Weiteren ist angedacht, die Steuersätze bei der Besteuerung nach dem Einspielergebnis (§ 7) leicht anzuheben.

 

Die Änderungen sollen zum 01.01.2023 wirksam werden.

 

Die Satzungsänderungen sowie eine Übersicht der Steuersätze von Nachbarkommunen sind als Anlage beigefügt.