Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zweckvereinbarung Geschwindigkeitsmessung zu beschließen.
Sachverhalt:
In
Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig wurde eine Zweckvereinbarung
Geschwindigkeitsmessung entworfen (s. Anlage), die u.a. vorsieht, dass das
erforderliche Personal bei der Stadt Remagen angestellt wird. Die anteiligen
Kosten für Personal sowie den sonstigen Verwaltungskosten werden hälftig von
der Verbandsgemeinde Bad Breisig erstattet und die Erlöse werden zu gleichen
Teilen auf beide Kommunen aufgeteilt. Die Zweckvereinbarung wurde bereits vorab
mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion besprochen.
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Bad Breisig hat
hierüber am 15.11.2022 beraten und ohne Änderungen an den Verbandsgemeinderat
zur Entscheidung verwiesen. Nach Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung durch
die beiden Räte wird diese der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung Ahrweiler) zur
Genehmigung vorgelegt und hiernach öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren wurde inzwischen ein formloser Antrag auf Übernahme der Verkehrsüberwachung nach § 7 Nr. 4 StVRZustV über die Kreisverwaltung sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport gesendet. Es ist vorgesehen, die Verkehrsüberwachung ab Frühjahr 2024 zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2023 wurden die erforderlichen Ausgaben und
Einnahmen berücksichtigt.