Betreff
Fortführung des interkommunalen Kooperationsverbundes „Städtenetz Mitten am Rhein" - Künftige Organisationsstruktur und Finanzierung
Vorlage
0766/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Fortführung des Kooperationsverbundes „Starke Kommunen-Starkes Land, Städtenetz Mitten am Rhein“ auf der Grundlage der vorgelegten Kooperationsvereinbarung zuzustimmen und die Mittel in Höhe von 9.800,00 Euro jährlich in die Haushaltspläne der Jahre 2024, 2025 und 2026 einzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Am 31.12.2023 endet der Förderzeitraum im Rahmen der Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ (SKSL) des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Eine weitere finanzielle Unterstützung seitens des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland- Pfalz wird es ab 2024 nach aktuellem Sachstand nicht geben.

 

Alle 11 Kooperationspartner beabsichtigen die Zusammenarbeit über den Förderzeitraum hinaus auf einer niedrigschwelligen Ebene fortzuführen. Bereits platzierte Projekte sollen zukünftig weiter vorangetrieben und umgesetzt werden.

 

Die (Ober- )Bürgermeister der 11 beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung zunächst auf weitere drei Jahre für den Zeitraum von 2024 bis 2026 fest geregelt werden soll. Im Jahr 2025 soll über die Weiterführung der Zusammenarbeit nach 2026 beratschlagt werden. Ziel ist es, die bisherigen interkommunalen Kooperationsaktivitäten weiterzuführen und auszubauen und bereits angegangene Kooperationsprojekte, insbesondere im Themenbereich Mobilität, auf Basis der Mobilitätsstrategie als bestehende Handlungsgrundlage umzusetzen. Das Thema Mobilität in Verbindung mit dem Rhein stellt weiterhin die prioritäre verbindende inhaltliche Klammer der Kooperation dar.

 

Die Geschäftsstelle des interkommunalen Kooperationsverbundes soll ihren Sitz weiterhin in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig haben. Das dort angesiedelte Projektmanagement soll als 1,0 Stelle bis zum 31.12.2026 erhalten bleiben. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD. Eine erneute Befristung für diesen Zeitraum ist zulässig. Alle 11 Kooperationspartner stellen für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 jeweils 9.800,00 Euro zur Finanzierung der Personalkosten des Projektmanagements sowie zur Finanzierung anfallender Sachkosten in ihre kommunalen Haushalte ein. Weitere anfallende Kosten sind über anderweitige (Förder-)Töpfe zu finanzieren.

 

Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen die politischen Beschlüsse in den 11 Kommunen eingeholt werden.

 

Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.