Betreff
Einweisung des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe von bisher B2 nach B3; gemeinsamer Antrag der Fraktionen B`90/Die Grünen, CDU und FBL
Vorlage
0775/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen


Sachverhalt:

Es liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU und FBL vom 27.11.2022 vor (s. Anlage).

 

Die Einstufung des Bürgermeisters erfolgt auf Grundlage des § 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBesVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 47 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (Gemo). Demnach entscheidet über die Höherstufung des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadtrat frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit, wobei die Beratung und Entscheidung in öffentlicher Sitzung erfolgt.