Betreff
Einweisung des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe von bisher B2 nach B3; gemeinsamer Antrag der Fraktionen B`90/Die Grünen, CDU und FBL
Vorlage
0775/2022
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
offen
Sachverhalt:
Es liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU und FBL vom 27.11.2022 vor (s. Anlage).
Die Einstufung des Bürgermeisters erfolgt auf Grundlage
des § 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung (LKomBesVO) in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift (VV)
zu § 47 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (Gemo). Demnach entscheidet über die
Höherstufung des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadtrat frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit, wobei die Beratung und Entscheidung in öffentlicher Sitzung erfolgt.