Beschlussvorschlag:
1. Die Gebühren
für das Ausheben und Schließen bleiben unverändert.
2. Die Gebühren
für die Nutzung der Leichenhallen bleiben unverändert.
3. Die
Grabstellengebühren werden zum 01.01.2010 um 5 % erhöht.
Als
Anlagen sind beigefügt:
Ø Kostenentwicklung von 2003
bis (hochgerechnet) 31.12.2009
Ø Übersicht über die
Bestattungen von 2002 bis 30.09.2009
Ø Übersicht über die Gebühren für Grabaushub
und Hallennutzung
vom 01.01. bis 30.09.2009
Ø Friedhofsgebühren der Stadt
Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler im Vergleich
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren zum 01.01.2009 um 5 % erhöht. Die Gebühren für das Ausheben
und Schließen und die Leichenhallennutzung blieben unverändert.
Bis 30.09.2009 wurden
insgesamt 100 Bestattungen (46 Leichen/54 Urnen) vorgenommen. Hiervon waren für
84 Bestattungen Grabstellengebühren zu entrichten (Neukauf oder Verlängerung
von Grabstellen). Für die verbleibenden 16 Bestattungen fielen Gebühren nur für
das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.
Bei 14 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1.
Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2005 97.573,75 EUR
Defizit 2006 99.968,85 EUR
Defizit 2007 46.453,82 EUR
Defizit 2008 66.138,44 EUR
Defizit per
31.12.2009 (Hochrechnung) 100.875,10 EUR
2.
Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2005 13.237,30 EUR
Überschuss 2006 15.247,12 EUR
Überschuss 2007 12.263,35 EUR
Überschuss 2008 10.666,71 EUR
Überschuss per 31.12.2009
(Hochrechnung) 14.473,82 EUR
3.
Friedhofshallen – Produkt 55330
Defizit 2005 7.820,04 EUR
Defizit 2006 1.159,54 EUR
Defizit 2007 2.212,60 EUR
Defizit 2008 4.734,57 EUR
Defizit per
31.12.2009 (Hochrechnung) 3.400,20 EUR