Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
0797/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

 

1.

Die Bekanntgabe dringender Sitzungen soll gem. § 1 Abs. 4 sowohl in der lokalen Ausgabe der Rhein-Zeitung als auch der lokalen Ausgabe des General-Anzeigers erfolgen. Die Erfahrung der Jahre 2021 und 2022 zeigt, dass dies durch die Verlage nicht immer fristgerecht leistbar ist. Um die Bekanntgabe dringender Sitzungen rechtsicher durchführen zu können, soll daher die Veröffentlichung in einer der beiden Zeitungen künftig ausreichen. Es wird jeweils abgefragt, welcher Verlag zeitnah veröffentlichen kann:

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz 1 in den Zeitungen

 - General-Anzeiger, Ausgabe G 3520 oder

- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916

 

bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

 

2.

Der Stadtrat hat im Dezember 2022 das Mobilitätskonzept der Stadt Remagen beschlossen. Dieses beinhaltet Leitlinien zum Straßenbau, die bei künftigen Bauprogrammen zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund sollte § 8 Nr. 9 wie folgt neu formuliert werden:

 

Aus- bzw. Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen

·         Festlegung der Ausbauart auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12. Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung nach vorheriger Anhörung der Anlieger

·         Beschluss über die auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12. Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung erstellte Ausbauplanung einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;

 

3.

Aufgrund der hohen Inflation und deutlich gestiegener Preise soll in § 9 Nr. 2 die Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für den Bürgermeister im Einzelfall von derzeit 20.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben werden. In Sinzig besteht diese Wertgrenze bereits seit längerem. Bad Neuenahr-Ahrweiler lässt bis zu 200.000 EUR zu. Hierdurch sollen schnelle Auftragsvergaben und damit die Umsetzung der über den jeweiligen Haushalt beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden:

 

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1. […]

2. Vergabe von Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall;

 

4.

Der Aufwand der Gerätewartung bei der Einheit Oberwinter stimmt u.a. auch durch Fahrzeugwechsel nicht mehr mit dem Verhältnis zu den anderen Einheiten überein. Die Aufwandsentschädigung des Gerätewartes Oberwinter soll daher auf 22 % des Höchstsatzes der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (monatlich 43,09 Euro) erhöht werden.

Die Aufwandsentschädigung des Gerätewartes Gefahrgut (GW-G) wird von der Kreisverwaltung direkt ausbezahlt, so dass der Buchstabe l entfallen kann.

Die Bezeichnung „Gruppenführer Wasserschutz“ soll in „Facheinheitsführer Wasserschutz“ geändert werden. Zudem soll der stellvertretende Facheinheitsführer Wasserschutz eine Aufwandsentschädigung von 50 % erhalten.

Die Bezeichnung „Schlauchwart der Einheit Remagen“ soll in „gesamtstädtischer Schlauchwart“ geändert werden.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen in § 18 führen - sofern alle Positionen besetzt sind - zu jährlichen Mehrausgaben von 352,68 €. Die Mehrausgaben für das Jahr 2023 betragen insgesamt 235,12 €. Im Haushalsjahr 2023 stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 3.392,80 € Euro bereit.

 

 

§ 18 Absatz 2 der Hauptsatzung sollte wie folgt geändert:

 

(2)          Folgende monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:

a.    Für den Wehrleiter:
            Grundbetrag:                                      260,35 €
            Zulage für 6 Einheiten:                         49,89 €

                                    Zulage für Telefon / Internet:   23,00 €
                                    Gesamtbetrag:                                                          333,24 €

 

b.    Für den stellvertretenden Wehrleiter:
            Grundbetrag:                                      130,18 €

Zulage für 6 Einheiten:                        24,94 €
Zulage für Telefon / Internet:   11,50 €
            Gesamtbetrag:                                                          166,62 €

 

c.     Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:

Grundbetrag:                                     148,91 €
Zulage für Telefon / Internet:   17,25 €
Gesamtbetrag:                                                          166,16 €

 

d.    Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und Kripp:

Grundbetrag:                                       78,38 €
Zulage für Telefon / Internet:   11,50 €
Gesamtbetrag:                                                            89,88 €

 

e.    Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

Grundbetrag:                                       47,02 €
Zulage für Telefon / Internet:     9,20 €
Gesamtbetrag:                                                              56,22 €

 

f.      Für den Facheinheitsführer Wasserschutz:                47,02 €

 

g.    Für den Gerätewart der Einheit Remagen:              111,64 €

 

h.    Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter:               43,09 €

 

i.      Für den Gerätewart der Einheit Kripp:                                    56,80 €

 

j.      Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth:                       35,25 €

 

k.     Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach und Oedingen:
                                                                                                 33,29 €

 

l.      Für den gesamtstädtischen Schlauchwart:                 44,07 €

 

m.   Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen:
                                                                                                 48,97 €

 

n.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter:   
                                                                                                39,17 €

 

o.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Kripp    35,25 €

 

p.    Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten
Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:                  29,38 €

 

q.    Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten;
sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr:                  39,41 €

 

r.     Für den Kleiderwart:                                                    29,38 €

 

s.     Für die gesamtstädtischen Leiter Atemschutz und Leiter Gerätewarte:                                                                              19,58 €

 

t.      Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen:                                                              73,45 €

 

u.    Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte:                   73,45 €

 

v.     Für den Sachbearbeiter BKS-Portal:                         23,51 €

 

w.   Für den Leiter Führungsdienst:                                               68,52 €

 

x.     Für den Alarm- und Einsatzplaner:                             88,11 €

 

 

Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte, des Leiters der Kinderfeuerwehr Remagen sowie des Facheinheitsführers Wasserschutz erhalten 50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: