Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
1.
Die Bekanntgabe
dringender Sitzungen soll gem. § 1 Abs. 4 sowohl in der lokalen Ausgabe der
Rhein-Zeitung als auch der lokalen Ausgabe des General-Anzeigers erfolgen. Die
Erfahrung der Jahre 2021 und 2022 zeigt, dass dies durch die Verlage nicht
immer fristgerecht leistbar ist. Um die Bekanntgabe dringender Sitzungen
rechtsicher durchführen zu können, soll daher die Veröffentlichung in einer der
beiden Zeitungen künftig ausreichen. Es wird jeweils abgefragt, welcher Verlag
zeitnah veröffentlichen kann:
(4) Dringliche
Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates, eines
Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz 1 in den Zeitungen
- General-Anzeiger, Ausgabe G 3520 oder
-
Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916
bekannt
gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr
möglich ist.
2.
Der Stadtrat
hat im Dezember 2022 das Mobilitätskonzept der Stadt Remagen beschlossen.
Dieses beinhaltet Leitlinien zum Straßenbau, die bei künftigen Bauprogrammen zu
berücksichtigen sind. Aus diesem Grund sollte § 8 Nr. 9 wie folgt neu
formuliert werden:
Aus- bzw. Umbau
von Straßen, Wegen und Plätzen
·
Festlegung der Ausbauart auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.
Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung nach vorheriger Anhörung der
Anlieger
·
Beschluss über die auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.
Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung erstellte Ausbauplanung
einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;
3.
Aufgrund der
hohen Inflation und deutlich gestiegener Preise soll in § 9 Nr. 2 die
Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und
Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für den Bürgermeister im Einzelfall
von derzeit 20.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben werden. In Sinzig besteht diese
Wertgrenze bereits seit längerem. Bad Neuenahr-Ahrweiler lässt bis zu 200.000
EUR zu. Hierdurch sollen schnelle Auftragsvergaben und damit die Umsetzung der
über den jeweiligen Haushalt beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden:
Auf den
Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. […]
2. Vergabe von
Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro im Einzelfall;
4.
Der Aufwand der
Gerätewartung bei der Einheit Oberwinter stimmt u.a. auch durch Fahrzeugwechsel
nicht mehr mit dem Verhältnis zu den anderen Einheiten überein. Die
Aufwandsentschädigung des Gerätewartes Oberwinter soll daher auf 22 % des
Höchstsatzes der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (monatlich 43,09 Euro)
erhöht werden.
Die
Aufwandsentschädigung des Gerätewartes Gefahrgut (GW-G) wird von der
Kreisverwaltung direkt ausbezahlt, so dass der Buchstabe l entfallen kann.
Die Bezeichnung
„Gruppenführer Wasserschutz“ soll in „Facheinheitsführer Wasserschutz“ geändert
werden. Zudem soll der stellvertretende Facheinheitsführer Wasserschutz eine
Aufwandsentschädigung von 50 % erhalten.
Die Bezeichnung
„Schlauchwart der Einheit Remagen“ soll in „gesamtstädtischer Schlauchwart“
geändert werden.
Die
vorgeschlagenen Änderungen in § 18 führen - sofern alle Positionen besetzt sind
- zu jährlichen Mehrausgaben von 352,68 €. Die Mehrausgaben für das Jahr 2023
betragen insgesamt 235,12 €. Im Haushalsjahr 2023 stehen noch Haushaltsmittel
in Höhe von 3.392,80 € Euro bereit.
§ 18 Absatz 2
der Hauptsatzung sollte wie folgt geändert:
(2)
Folgende
monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:
a. Für den Wehrleiter:
Grundbetrag: 260,35 €
Zulage für 6 Einheiten: 49,89 €
Zulage für
Telefon / Internet: 23,00 €
Gesamtbetrag: 333,24
€
b. Für den stellvertretenden Wehrleiter:
Grundbetrag: 130,18 €
Zulage für 6 Einheiten: 24,94 €
Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €
Gesamtbetrag: 166,62
€
c. Für den Einheitsführer der Einheit
Remagen:
Grundbetrag: 148,91 €
Zulage für Telefon / Internet: 17,25 €
Gesamtbetrag: 166,16
€
d. Für den Einheitsführer der Einheit
Oberwinter und Kripp:
Grundbetrag:
78,38 €
Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €
Gesamtbetrag: 89,88 €
e. Für den Einheitsführer der Einheit
Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:
Grundbetrag:
47,02 €
Zulage für Telefon / Internet: 9,20 €
Gesamtbetrag: 56,22 €
f. Für den Facheinheitsführer Wasserschutz:
47,02 €
g. Für den Gerätewart der Einheit Remagen: 111,64 €
h. Für den Gerätewart der Einheit
Oberwinter: 43,09 €
i. Für den Gerätewart der Einheit Kripp: 56,80 €
j. Für den Gerätewart der Einheit
Rolandswerth: 35,25 €
k. Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach
und Oedingen:
33,29 €
l. Für den gesamtstädtischen Schlauchwart:
44,07 €
m. Für den Gerätewart Atemschutz der
Einheit Remagen:
48,97 €
n. Für den Gerätewart Atemschutz der
Einheit Oberwinter:
39,17 €
o. Für den Gerätewart Atemschutz der
Einheit Kripp 35,25 €
p. Für den Gerätewart Atemschutz der
Einheiten
Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen: 29,38 €
q. Für die Jugendwarte der jeweiligen
Einheiten;
sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr: 39,41 €
r. Für den Kleiderwart: 29,38 €
s. Für die gesamtstädtischen Leiter
Atemschutz und Leiter Gerätewarte: 19,58 €
t. Für den Leiter der
Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen: 73,45 €
u. Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte: 73,45 €
v. Für den Sachbearbeiter BKS-Portal: 23,51 €
w. Für den Leiter Führungsdienst: 68,52 €
x. Für den Alarm- und Einsatzplaner: 88,11 €
Die ständigen
Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte, des Leiters der Kinderfeuerwehr
Remagen sowie des Facheinheitsführers Wasserschutz erhalten 50 % der dem
Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.