Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, sich dem
Vorhaben der Kreisverwaltung Ahrweiler für eine kommunale Wärmeplanung
anzuschließen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung beabsichtigt, eine kreisweite
kommunale Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen.
Die Erstellung einer “kreisweiten kommunalen Wärmeplanung“ ist eine Maßnahme
aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Ahrweiler, welches der
Kreistag am 16.12.2022 beschlossen hat.
Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt
welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine
treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende
Aspekte erarbeitet:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielszenario
- Wärmewendestrategie
mit Maßnahmenkatalog
Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als
Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen. Die Umsetzung
der erstellten Wärmeplanung ist derzeit nicht verpflichtend.
Vorteile einer kreisweiten Durchführung:
- Weniger Aufwand für
die Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses,
etc.)
- Der Kreis Ahrweiler
gilt aktuell als „finanzschwach“ und erhält eine 100 % Förderung.
- In den Randbereichen
der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z.B. gemeinsame
Projekte).
- Die Ergebnisse sind
auf kommunaler Ebene vergleichbar.
- Solange es keine
gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gibt, muss das
Ergebnis der Planung nicht umgesetzt werden.
- Alle Kommunen erhalten
eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.
Eine Förderung können nur diejenigen Kommunen
erhalten, für die es noch keine gesetzliche Verpflichtung zu einer kommunalen
Wärmeplanung gibt, was derzeit in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Aufgrund der
langen Bewilligungszeiten von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit
von ca. 12 Monaten sollte die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.
Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine
Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das
Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung
beantragt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird die
Kreisverwaltung eine Förderung über die Kommunalrichtlinie beantragen. Da der
Kreis als „finanzschwach“ gilt, würde das Vorhaben im Jahr 2023 zu 100%
gefördert werden, danach zu 90 %. Die Förderquote für nicht finanzschwache
Kommunen liegt im Jahr 2023 bei 80%, danach bei 60%. Nur die antragstellende
Kommune muss derzeit den Status „finanzschwach“ haben, beteiligte Kommunen
nicht.
Für die Stadt Remagen ergeben sich daraus entsprechend
keine Kosten