Betreff
Kreisweite Wärmeplanung
Vorlage
0798/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, sich dem Vorhaben der Kreisverwaltung Ahrweiler für eine kommunale Wärmeplanung anzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, eine kreisweite kommunale Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Die Erstellung einer “kreisweiten kommunalen Wärmeplanung“ ist eine Maßnahme aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Ahrweiler, welches der Kreistag am 16.12.2022 beschlossen hat.

Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende Aspekte erarbeitet:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenario
  • Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen. Die Umsetzung der erstellten Wärmeplanung ist derzeit nicht verpflichtend.

 

Vorteile einer kreisweiten Durchführung:

  • Weniger Aufwand für die Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses, etc.)
  • Der Kreis Ahrweiler gilt aktuell als „finanzschwach“ und erhält eine 100 % Förderung.
  • In den Randbereichen der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z.B. gemeinsame Projekte).
  • Die Ergebnisse sind auf kommunaler Ebene vergleichbar.
  • Solange es keine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gibt, muss das Ergebnis der Planung nicht umgesetzt werden.
  • Alle Kommunen erhalten eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.

 

Eine Förderung können nur diejenigen Kommunen erhalten, für die es noch keine gesetzliche Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung gibt, was derzeit in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Aufgrund der langen Bewilligungszeiten von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit von ca. 12 Monaten sollte die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.

 

Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung beantragt wurde.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird die Kreisverwaltung eine Förderung über die Kommunalrichtlinie beantragen. Da der Kreis als „finanzschwach“ gilt, würde das Vorhaben im Jahr 2023 zu 100% gefördert werden, danach zu 90 %. Die Förderquote für nicht finanzschwache Kommunen liegt im Jahr 2023 bei 80%, danach bei 60%. Nur die antragstellende Kommune muss derzeit den Status „finanzschwach“ haben, beteiligte Kommunen nicht.

Für die Stadt Remagen ergeben sich daraus entsprechend keine Kosten