Betreff
Widmung von Gemeindestraßen - Am Anger (Teilbereich)
Vorlage
0811/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Straße Am Anger (Teilbereich) in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 9, Flurstücke 76/11 und 76/3.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bei den Nachforschungen zur Erschließungsmaßnahme „Am Anger“ ist aufgefallen, dass der bereits erstmalig hergestellte Teilbereich der Verkehrsanlage noch nicht gewidmet worden ist. Die Widmung kann jederzeit nachgeholt werden, sodass der erste Teilbereich damit erschließungsbeitragsrechtlich abgeschlossen ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: