Betreff
Bau- & Planungsangelegenheiten
Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 20.05 "Baumschulenweg", Kripp
Bürgerantrag zur Einleitung eines Änderungsverfahrens
Vorlage
0859/2023
Aktenzeichen
610-13/20.05/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

- offen -

 


Sachverhalt:

Mit den als Anlage beigefügten Schreiben beantragen die Eigentümer der nachstehend gekennzeichneten Grundstücke, den Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ zu ändern und ihre Grundstücke in den Geltungsbereich aufzunehmen. Dort sollen sie, wie die nördlich angrenzenden Parzellen auch, als Baugrundstücke ausgewiesen werden. Der Wunsch ist es, die Flurstücke 63/3 und 63/4 über private Grundstückszufahrten der im jeweils gleichen Eigentum befindlichen Grundstücke am Baumschulenweg zu erschließen (Flurstücke 157 und 158), das Grundstück 63/5 durch eine Änderung und Verlängerung des vom Baumschulenweg aus zur Turnhalle führenden Stichweges.

 

200510 230404 beantragende Grundstücke  200508 Auszug BPlan

links: Lage der Grundstücke (gelb hervorgehoben)
rechts: Auszug Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ (8. Änderung)

 

Auszug Bebauungsplan 20.19 „Alter Sportplatz Kripp“

 

Bislang gehören die neu zu überplanenden Grundstücke zum Geltungsbereich des Bebau­ungsplans 20.19 „Alter Sportplatz Kripp“ und werden darin als private Grünfläche festgesetzt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2011 durch einen privaten Projektträger war seinerzeit keine wirtschaftliche Erschließung über die heutige Straße „Auf dem Spielfeld“ zu gewährleisten, zudem war das Interesse an einer Mitwirkung an der Bebauungsplanaufstellung nicht bei allen Eigentümern gegeben (vgl. Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan 20.19 „Alter Sportplatz Kripp“, S. 8).

Die jeweils etwa 460 m² großen Grundstücke sollen nunmehr dem Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ zugeschlagen werden, da die künftige Erschließung über den Baumschulenweg erfolgen würde, der im Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplans liegt.

 

Der Ortsbeirat Kripp hat sich in seiner Sitzung am 30.03.2023 mit den Anträgen befasst. Nach eingehender und kontroverser Beratung stimmte das Gremium diesen letztlich mehrheitlich zu (2 x Ja, 5 x Enthaltung; 1 x Nein). Die Diskussionen befassten sich hierbei insbesondere mit Fragen zur Nachbarschaft der neuen Wohngebäude zum Schulgelände und der Turnhalle (Schulbetrieb, Emissionen durch Vereinsnutzung oder Karnevals­ver­anstaltung), eine mögliche Erweiterung des Schulgeländes auf die angrenzende, im städtischen Besitz befindliche bisherige Grünfläche, aber auch die Notwendigkeit zur Schaffung neuen Wohnraums in Kripp. Angeregt wurde zudem, im Rahmen der Planungen die Option zu prüfen, die neuen Baugrundstücke mit einer gemeinsamen Zuwegung zu erschließen.

 

Dem Inhalt der Antragsschreiben folgend soll zu dem Verfahren ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Antragsteller insbesondere verpflichten, die Kosten der für die Planung erforderlichen Unterlagen (insbes. Planungsbüro und Fachgutachten) sowie die für eine Bebauung notwendige Erschließung zu übernehmen.


Finanzielle Auswirkungen: