Bauleitplanung der Stadt Remagen
Bebauungsplan 20.05 "Baumschulenweg", Kripp
Bürgerantrag zur Einleitung eines Änderungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
- offen -
Sachverhalt:
Mit den als Anlage
beigefügten Schreiben beantragen die Eigentümer der nachstehend
gekennzeichneten Grundstücke, den Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ zu
ändern und ihre Grundstücke in den Geltungsbereich aufzunehmen. Dort sollen
sie, wie die nördlich angrenzenden Parzellen auch, als Baugrundstücke
ausgewiesen werden. Der Wunsch ist es, die Flurstücke 63/3 und 63/4 über
private Grundstückszufahrten der im jeweils gleichen Eigentum befindlichen
Grundstücke am Baumschulenweg zu erschließen (Flurstücke 157 und 158), das
Grundstück 63/5 durch eine Änderung und Verlängerung des vom Baumschulenweg aus
zur Turnhalle führenden Stichweges.
links: Lage der
Grundstücke (gelb hervorgehoben)
rechts: Auszug Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ (8. Änderung)
Auszug Bebauungsplan
20.19 „Alter Sportplatz Kripp“
Bislang gehören die
neu zu überplanenden Grundstücke zum Geltungsbereich des Bebauungsplans 20.19
„Alter Sportplatz Kripp“ und werden darin als private Grünfläche festgesetzt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2011 durch einen privaten
Projektträger war seinerzeit keine wirtschaftliche Erschließung über die
heutige Straße „Auf dem Spielfeld“ zu gewährleisten, zudem war das Interesse an
einer Mitwirkung an der Bebauungsplanaufstellung nicht bei allen Eigentümern
gegeben (vgl. Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan 20.19 „Alter Sportplatz
Kripp“, S. 8).
Die jeweils etwa 460
m² großen Grundstücke sollen nunmehr dem Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“
zugeschlagen werden, da die künftige Erschließung über den Baumschulenweg
erfolgen würde, der im Geltungsbereich des gleichnamigen Bebauungsplans liegt.
Der Ortsbeirat Kripp
hat sich in seiner Sitzung am 30.03.2023 mit den Anträgen befasst. Nach
eingehender und kontroverser Beratung stimmte das Gremium diesen letztlich
mehrheitlich zu (2 x Ja, 5 x Enthaltung; 1 x Nein). Die Diskussionen befassten
sich hierbei insbesondere mit Fragen zur Nachbarschaft der neuen Wohngebäude
zum Schulgelände und der Turnhalle (Schulbetrieb, Emissionen durch Vereinsnutzung
oder Karnevalsveranstaltung), eine mögliche Erweiterung des Schulgeländes auf
die angrenzende, im städtischen Besitz befindliche bisherige Grünfläche, aber
auch die Notwendigkeit zur Schaffung neuen Wohnraums in Kripp. Angeregt wurde
zudem, im Rahmen der Planungen die Option zu prüfen, die neuen Baugrundstücke
mit einer gemeinsamen Zuwegung zu erschließen.
Dem Inhalt der Antragsschreiben folgend soll zu dem Verfahren ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Antragsteller insbesondere verpflichten, die Kosten der für die Planung erforderlichen Unterlagen (insbes. Planungsbüro und Fachgutachten) sowie die für eine Bebauung notwendige Erschließung zu übernehmen.