Betreff
Einrichtung einer temporären Kindertagesstätte in Kripp; Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln
Vorlage
0875/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Einrichtung einer temporären Kindertagesstätte im Pfarrheim in Kripp und empfiehlt dem Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu treffen. Die außerplanmäßigen Haushaltsmittel für die baulichen Veränderungen, Anschaffung von Mobiliar und Spielgeräten, den Mietzins sowie die benötigte Personalausstattung belaufen sich auf etwa 250.000 EUR für das laufende Haushaltsjahr.

 

 

 


Sachverhalt:

Im Ortsteil Kripp fehlen aktuell 75 Kindergartenplätze. Wie bereits in verschiedenen Gremien besprochen, ist perspektivisch der Bau einer neuen Kindertagesstätte am Freizeitbad Remagen geplant, die dann den Bedarf an Kindergartenplätzen in Kripp mit abdecken soll.

 

Um jedoch zeitnah fehlende Kindergartenplätze zu kompensieren, möchte die Verwaltung das katholische Pfarrheim in Kripp mieten und dort eine temporäre Kindertagesstätte einrichten. Bereits während eines Wasserschadens in der Kindertagesstätte Pusteblume-Löwenzahn im vergangenen Jahr diente das Pfarrheim als Ausweich-Kindertagesstätte.

 

Aufgrund der Größe und der Gegebenheiten vor Ort ist angedacht, die temporäre Kindertagesstätte mit zunächst 40 Kindern im Ü2-Bereich zu betreiben. Personell müssen eine Leitungsstelle sowie fünf Erzieher*innen-Stellen geschaffen werden (6,0 Vollzeitäquivalent). Eine Inbetriebnahme ist für September 2023 geplant.

Um das Pfarrheim als Kindertagesstätte umzurüsten, müssen einige bauliche Veränderungen durchgeführt werden, u. a. müssen der Sanitärbereich sowie die Küche kindgerecht umgestaltet werden. Des Weiteren müssen die geltenden Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt werden. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf schätzungsweise 100.000 EUR.

 

Hinzu kommen Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Spielgeräten in Höhe von etwa 50.000 EUR. Den Mietzins für das Pfarrheim hat die Kirchengemeinde mit 8,00 EUR/qm im Monat angesetzt dieser beträgt somit rund 1.600 EUR/Monat.

 

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz sowie das Kreisjugendamt Ahrweiler befürworten das Vorhaben und haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Für die Errichtung der temporären Kindertagesstätte hat das Kreisjugendamt Fördermittel in Aussicht gestellt.

 

Die temporäre Kindertagesstätte soll das Grundgerüst der neuen Kindertagesstätte am Freizeitbad Remagen bilden, so dass bei deren Fertigstellung das Personal, das Mobiliar, das Konzept usw. übernommen werden.

Um die Kindertagesstätte zum neuen Kindergartenjahr (01.09.2023) eröffnen zu können, müssen schnellstmöglich Aufträge erteilt werden, so dass aufgrund der Höhe der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln eine Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung vonnöten ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: