a) Errichtung zusätzlicher Urnenstelen
b) Bürgerantrag auf Fällung eines Baumes
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ortsbeirat
stimmt der Errichtung einer zusätzlichen Stelenwand an der vorgeschlagenen
Stelle zu.
Zu b) Der Ortsbeirat
stimmt dem Antrag auf Fällung zu und bittet die Verwaltung, eine
Fällgenehmigung der Baumschutzkommission einzuholen.
Sachverhalt:
Friedhof Oberwinter:
Errichtung zusätzlicher Urnenstelen
Die Stadtverwaltung
berichtet, dass die neu errichtete Urnenstele in Oberwinter gut angenommen
worden ist. Von den 12 zur Verfügung stehenden Kammern sind bereits 8 belegt.
Um der absehbaren Nachfrage gerecht zu werden, stellt sich daher die Frage an
den Ortsbeirat, ob die Stele erweitert werden soll. Die Verwaltung bittet um
Beratung und Beschlussfassung, um entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2024
einzustellen.
Der bisherige Standort neben der Einsegnungshalle soll entsprechend der nachstehenden Skizze ergänzt werden.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedhofs wird auf den Beschluss des Ortsbeirates vom 30.06.2021 verwiesen. Seinerzeit beschloss der Ortsbeirat einstimmig, das Feld neben der Kapelle als Standort für die Urnenstelen vorzusehen. Im Übrigen folgte der Ortsbeirat den Vorschlägen der Verwaltung zur Umgestaltung des Friedhofs und zur Belegung von Flächen für unterschiedliche Begräbnisformen.
Friedhof Oberwinter b) Bürgerantrag auf Fällung eines Baumes
Der Verwaltung liegt die Beschwerde eines Bürgers vor, der
den Zustand rund um eine große Konifere beklagt. Die angrenzenden Grabstätten würden verkommen und die Grabstätte der Eltern
erheblich beeinträchtigt. Ständig müsse der Dreck, der durch den Baum entsteht,
beseitigt und auch auf der danebenliegenden Fläche das Unkraut entfernt werden.
Bei dem Baum handelt es sich vermutlich um die verbliebene Bepflanzung einer
vormaligen Grabstätte, bei deren Aufgabe auf die Beseitigung der verbliebenen
Bepflanzung offenbar verzichtet wurde.
Da der Baum in 1 m
Höhe einen Umfang von mind. 80 cm besitzt, müsste gemäß der Baumschutzsatzung
vor einer Fällung ergänzend eine Genehmigung der Baumschutzkommission eingeholt
werden.