Betreff
Friedhof Oberwinter:
a) Errichtung zusätzlicher Urnenstelen
b) Bürgerantrag auf Fällung eines Baumes
Vorlage
0931/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Zu a) Der Ortsbeirat stimmt der Errichtung einer zusätzlichen Stelenwand an der vorgeschlagenen Stelle zu.

 

Zu b) Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag auf Fällung zu und bittet die Verwaltung, eine Fällgenehmigung der Baumschutzkommission einzuholen.

 


Sachverhalt:

Friedhof Oberwinter: Errichtung zusätzlicher Urnenstelen

Die Stadtverwaltung berichtet, dass die neu errichtete Urnenstele in Oberwinter gut angenommen worden ist. Von den 12 zur Verfügung stehenden Kammern sind bereits 8 belegt. Um der absehbaren Nachfrage gerecht zu werden, stellt sich daher die Frage an den Ortsbeirat, ob die Stele erweitert werden soll. Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung, um entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2024 einzustellen.

 

Der bisherige Standort neben der Einsegnungshalle soll entsprechend der nachstehenden Skizze ergänzt werden.

 

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedhofs wird auf den Beschluss des Ortsbeirates vom 30.06.2021 verwiesen. Seinerzeit beschloss der Ortsbeirat einstimmig, das Feld neben der Kapelle als Standort für die Urnenstelen vorzusehen. Im Übrigen folgte der Ortsbeirat den Vorschlägen der Verwaltung zur Umgestaltung des Friedhofs und zur Belegung von Flächen für unterschiedliche Begräbnisformen.

 

Friedhof Oberwinter b) Bürgerantrag auf Fällung eines Baumes

Der Verwaltung liegt die Beschwerde eines Bürgers vor, der den Zustand rund um eine große Konifere beklagt. Die angrenzenden Grabstätten würden verkommen und die Grabstätte der Eltern erheblich beeinträchtigt. Ständig müsse der Dreck, der durch den Baum entsteht, beseitigt und auch auf der danebenliegenden Fläche das Unkraut entfernt werden. Bei dem Baum handelt es sich vermutlich um die verbliebene Bepflanzung einer vormaligen Grabstätte, bei deren Aufgabe auf die Beseitigung der verbliebenen Bepflanzung offenbar verzichtet wurde.

Da der Baum in 1 m Höhe einen Umfang von mind. 80 cm besitzt, müsste gemäß der Baumschutzsatzung vor einer Fällung ergänzend eine Genehmigung der Baumschutzkommission eingeholt werden.