Betreff
Einführung von Straßenreinigungsgebühren;
Änderung der Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen und Erlass einer neuen Satzung zur Übernahme der Reinigung öffentlicher Straßen durch die Stadt und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
1029/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Remagen vom 19.12.1990 zu erlassen. Des Weiteren empfiehlt er dem Stadtrat die Satzung der Stadt Remagen über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren – Gebührensatzung Straßenreinigung- zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.09.2023 die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr für den Innenstadtbereich befürwortet und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Satzungsänderungen beauftragt. Die für die Gebührenerhebung erforderlichen Regelungen wurden in einer separaten Satzung aufgenommen, worauf in der bestehenden Straßenreinigungssatzung hingewiesen wird (s. Anlagen).

 

Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses angeregt wurde, sind die Straßen Fürstenbergstraße und Leepfad in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Die Straßen wurden in zwei Reinigungsklasse aufgeteilt (Fußgängerzone und verkehrsberuhigte Bereiche in Reinigungsklasse II, alle sonstigen Straßen in Reinigungsklasse I), die beide einmal wöchentlich gereinigt werden sollen. Die Reinigung der Gehwege (Straßen Reinigungsklasse I) sowie der Winterdienst sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben, so dass hierfür weiterhin die Anlieger verantwortlich sind.

 

Die Gebührenkalkulation kann erst nach Ausschreibung der Reinigungsleistung sowie der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (siehe § 6) erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Straßenlänge als Bemessungsgrundlage heranzuziehen und die Gebührensätze jährlich in der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

Die Gebührenkalkulationen anderer Kommunen können nur bedingt als Vergleich herangezogen werden, da diese sich insbesondere bei den Reinigungsintervallen und - umfang, der Straßenzuordnung in Reinigungsklassen sowie der Bemessungsgrundlagen unterscheiden.

 

So wurden beispielsweise für 2023 in anderen Kommunen folgende Gebührensätze festgelegt:

 

·         Bad Neuenahr-Ahrweiler: 3,35 € pro Meter Straßenlänge (Reinigung zweimal wöchentlich)

·         Neuwied: 2,40 € pro Meter Straßenlänge (Wohnstraße, Reinigung einmal wöchentlich) bzw. 22,24 € pro Meter Straßenlänge (verkehrsberuhigte Zonen, wöchentlich zweimalige Reinigung)

·         Andernach: 3,00 € pro Meter Straßenlänge (Reinigung einmal wöchentlich)

 

Die Reinigungsgebühren beziehen stets auf das ganze Kalenderjahr.

 


Finanzielle Auswirkungen: