Betreff
Widmung von Gemeindestraßen - Gotenstraße
Vorlage
1049/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Gotenstraße in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 8, Flurstück 146/63.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 


Sachverhalt:

Die Gotenstraße wird derzeit ausgebaut. Nach Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass die Gotenstraße noch nicht gewidmet wurde. Die Straße liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 8, Flurstück 146/63.

 

Maßstab 1:1.000