Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, an dem Interessensbekundungsverfahren
teilzunehmen und die Förderung ab 2025 zu beantragen.
Sachverhalt:
Die zweite Förderphase des Bundesprogramm „Demokratie leben!“ läuft Ende des Jahres aus. Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderphase (2025 bis 2032) wird Ende des zweiten Quartals stattfinden und die Antragstellung kann voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen.
Laut dem Förderaufruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind folgende Vorgaben zu erfüllen:
·
Antragsberichtigt
sind Gemeinden ab 15.000 Einwohner.
·
Es
ist eine Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) bei einem freien Träger mit
mindestens 0,5 VzÄ (Vollzeitäquivalente) einzurichten. Die Kosten sind inkl.
Sachkosten förderfähig.
·
Es
ist ein Federführendes Amt (Interne Koordinierungsstelle) bei der Kommune mit
mindestens 0,5 VzÄ einzurichten. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
·
Die
voraussichtliche Förderhöhe beträgt maximal 140.000 EUR pro Jahr (bisher
160.000 EUR) wobei sich die Förderempfänger in einem angemessenen Umfang an der
Finanzierung der Projektausgaben beteiligen müssen. Bisher lag der Eigenanteil
bei 10 % der Gesamtausgaben.
Die neue
Förderrichtlinie wurde noch nicht veröffentlicht, daher ist noch nicht
abschließend klar, wie sich die Vorgaben hinsichtlich des Eigenanteils sowie
der Aufteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Fonds (Aktionsfonds,
Jugendfonds, Öffentlichkeitsarbeit) gestalten. Sofern die neue Förderrichtlinie
dem nicht entgegensteht, ist beabsichtigt analog zur zweiten Förderphase
folgende Aufteilung der Fördermittel zu beantragen:
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2025 & 2026 |
2027 & 2028 |
2029 & 2030 |
2031 & 2032 |
KuF |
47.000,- EUR |
49.000,- EUR |
51.000,- EUR |
53.000,- EUR |
Aktionsfonds |
45.000,- EUR |
45.000,- EUR |
45.000,- EUR |
45.000,- EUR |
Jugendfonds |
15.000,- EUR |
15.000,- EUR |
15.000,- EUR |
15.000,- EUR |
Öffentlichkeits-arbeit |
5.000,- EUR |
5.000,- EUR |
5.000,- EUR |
5.000,- EUR |
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Gesamt-ausgaben |
112.000,- EUR |
114.000,- EUR |
116.000,- EUR |
118.000,- EUR |
Fördermittel (90 %) |
100.800,- EUR |
102.600,- EUR |
104.400,- EUR |
106.200,- EUR |
Eigenanteil (10%) |
11.200,- EUR |
11.400,- EUR |
11.600,- EUR |
11.800,- EUR |
Finanzielle Auswirkungen:
Abängig von Förderrichtlinie voraussichtlich 10 % Eigenanteil.