Betreff
Fortführung Bundesförderprogramm "Demokratie leben!" ab 2025
Vorlage
1059/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, an dem Interessensbekundungsverfahren teilzunehmen und die Förderung ab 2025 zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Die zweite Förderphase des Bundesprogramm „Demokratie leben!“ läuft Ende des Jahres aus. Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderphase (2025 bis 2032) wird Ende des zweiten Quartals stattfinden und die Antragstellung kann voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen.

 

Laut dem Förderaufruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind folgende Vorgaben zu erfüllen:

 

·         Antragsberichtigt sind Gemeinden ab 15.000 Einwohner.

·         Es ist eine Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) bei einem freien Träger mit mindestens 0,5 VzÄ (Vollzeitäquivalente) einzurichten. Die Kosten sind inkl. Sachkosten förderfähig.

·         Es ist ein Federführendes Amt (Interne Koordinierungsstelle) bei der Kommune mit mindestens 0,5 VzÄ einzurichten. Diese Kosten sind nicht förderfähig.

·         Die voraussichtliche Förderhöhe beträgt maximal 140.000 EUR pro Jahr (bisher 160.000 EUR) wobei sich die Förderempfänger in einem angemessenen Umfang an der Finanzierung der Projektausgaben beteiligen müssen. Bisher lag der Eigenanteil bei 10 % der Gesamtausgaben.

 

Die neue Förderrichtlinie wurde noch nicht veröffentlicht, daher ist noch nicht abschließend klar, wie sich die Vorgaben hinsichtlich des Eigenanteils sowie der Aufteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Fonds (Aktionsfonds, Jugendfonds, Öffentlichkeitsarbeit) gestalten. Sofern die neue Förderrichtlinie dem nicht entgegensteht, ist beabsichtigt analog zur zweiten Förderphase folgende Aufteilung der Fördermittel zu beantragen:

 

 

2025 & 2026

2027 & 2028

2029 & 2030

2031 & 2032

KuF

47.000,- EUR

49.000,- EUR

51.000,- EUR

53.000,- EUR

Aktionsfonds

45.000,- EUR

45.000,- EUR

45.000,- EUR

45.000,- EUR

Jugendfonds

15.000,- EUR

15.000,- EUR

15.000,- EUR

15.000,- EUR

Öffentlichkeits-arbeit

5.000,- EUR

5.000,- EUR

5.000,- EUR

5.000,- EUR

 

 

 

 

 

Gesamt-ausgaben

112.000,- EUR

114.000,- EUR

116.000,- EUR

118.000,- EUR

Fördermittel (90 %)

100.800,- EUR

102.600,- EUR

104.400,- EUR

106.200,- EUR

Eigenanteil (10%)

11.200,- EUR

11.400,- EUR

11.600,- EUR

11.800,- EUR

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abängig von Förderrichtlinie voraussichtlich 10 % Eigenanteil.