Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Entwicklungsplan für die
Grundschulen der Stadt Remagen (Schulentwicklungsplan) zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß
des Rheinland-Pfälzischen Schulgesetzes (SchulG) sind die Schulträgerinnen zur
Aufstellung von Schulentwicklungsplänen für ihr Gebiet verpflichtet. In diesen
sind der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte nachzuweisen.
Der
Schulentwicklungsplan nimmt Entwicklungen auf und macht auf Basis
schulspezifischer Schülerprognosen und Raumbilanzen deutlich, wo
Handlungsbedarf besteht und welche alternativen Lösungsmöglichkeiten in Frage
kommen. Er soll als Grundlage für die weitere konzeptionelle und pädagogische
Entwicklung einzelner Schulen dienen.
Der
Entwurf des Entwicklungsplans für die Grundschulen der Stadt Remagen ist in der
Anlage beigefügt.
Weiterer
Sachvortrag in der Sitzung.