Betreff
Sanierung der Kastanienbäume auf dem alten Friedhof, Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Vorlage
0028/2009/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

offen


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 22.09.2009 hat der Ausschuss die Beauftragung eines weiteren Gutachtens zur Feststellung einer möglichen Erhaltung der beiden Kastanien auf dem alten Friedhof beschlossen. Mit der Erstellung des Gutachtens sollte die Banks Baumpflege GmbH in Alfter beauftragt werden. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und bestätigt zunächst die Feststellung des ersten Gutachters (bestellter und vereidigter Sachverständiger Karl Steindorf), dass die Bruchfestigkeit der beiden Kastanienbäume stark beeinträchtigt ist. Anders als der erste Gutachter kommt der zweite Gutachter jedoch zu dem Ergebnis, dass der Baum erhaltungswürdig ist und die Sicherheit durch Einbringung nicht dehnfähiger Stahlseile und Einkürzung der Kronen gewährleistet werden kann.

 

Aus den gegensätzlichen Aussagen ergibt sich nun die haftungsrechtliche Konsequenz, dass eine Gefährdung auch bei Vornahme der vom zweiten Gutachter vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen nicht völlig auszuschließen ist mit der weiteren Folge, dass bei einer Schädigung Dritter durch Baumbruch eine Haftung der Stadt in Betracht kommen kann. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem ersten Gutachter um einen von der Landwirtschaftskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Verkehrssicherheit vom Bäumen handelt, während das zweite Gutachten von einem Baumpfleger ohne entsprechende Bestellung stammt und daher nicht den hohen Anforderungen eines „echten“ Sachverständigengutachtens genügt. Nach Rücksprache mit unserer Haftpflichtversicherung müsste ein drittes Gutachten eines ebenfalls konkret für die Verkehrssicherheit von Bäumen bestellten Sachverständigen eingeholt werden, was natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist. Geschieht dies nicht, wird von der  Versicherung empfohlen, die Bäume zur Vermeidung eines Haftungsrisikos zu beseitigen. Die Versicherung gibt außerdem zu bedenken, dass die Erhaltungsmaßnahmen zu einer starken Verkrüppelung der Bäume führen würden und daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis fraglich sei.

 

Die beiden Gutachten wurden der Versicherung vorgelegt und werden dort z.Zt. geprüft. Eine konkrete Aussage und Empfehlung wurde uns bis zum Sitzungstermin zugesagt. Für den Fall, dass ein drittes Gutachten erstellt werden soll, kann uns die Versicherung einen geeigneten Gutachter benennen.