Beschlussvorschlag:
offen
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 22.09.2009 hat der Ausschuss
die Beauftragung eines weiteren Gutachtens zur Feststellung einer möglichen
Erhaltung der beiden Kastanien auf dem alten Friedhof beschlossen. Mit der
Erstellung des Gutachtens sollte die Banks Baumpflege GmbH in Alfter beauftragt
werden. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und bestätigt zunächst die
Feststellung des ersten Gutachters (bestellter und vereidigter Sachverständiger
Karl Steindorf), dass die Bruchfestigkeit der beiden Kastanienbäume stark beeinträchtigt
ist. Anders als der erste Gutachter kommt der zweite Gutachter jedoch zu dem
Ergebnis, dass der Baum erhaltungswürdig ist und die Sicherheit durch
Einbringung nicht dehnfähiger Stahlseile und Einkürzung der Kronen
gewährleistet werden kann.
Aus den gegensätzlichen Aussagen ergibt sich nun die
haftungsrechtliche Konsequenz, dass eine Gefährdung auch bei Vornahme der vom
zweiten Gutachter vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen nicht völlig
auszuschließen ist mit der weiteren Folge, dass bei einer Schädigung Dritter
durch Baumbruch eine Haftung der Stadt in Betracht kommen kann. Dies gilt umso
mehr, als es sich bei dem ersten Gutachter um einen von der
Landwirtschaftskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen für die
Verkehrssicherheit vom Bäumen handelt, während das zweite Gutachten von einem
Baumpfleger ohne entsprechende Bestellung stammt und daher nicht den hohen
Anforderungen eines „echten“ Sachverständigengutachtens genügt. Nach
Rücksprache mit unserer Haftpflichtversicherung müsste ein drittes Gutachten
eines ebenfalls konkret für die Verkehrssicherheit von Bäumen bestellten
Sachverständigen eingeholt werden, was natürlich mit weiteren Kosten verbunden
ist. Geschieht dies nicht, wird von der
Versicherung empfohlen, die Bäume zur Vermeidung eines Haftungsrisikos
zu beseitigen. Die Versicherung gibt außerdem zu bedenken, dass die
Erhaltungsmaßnahmen zu einer starken Verkrüppelung der Bäume führen würden und
daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis fraglich sei.
Die beiden Gutachten wurden der Versicherung vorgelegt und werden dort z.Zt. geprüft. Eine konkrete Aussage und Empfehlung wurde uns bis zum Sitzungstermin zugesagt. Für den Fall, dass ein drittes Gutachten erstellt werden soll, kann uns die Versicherung einen geeigneten Gutachter benennen.